Studieren in Beijing
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Stipendium beantragen
Das Stipendium der Regierung Beijings für internationale Studierende in China (Beijing Government Scholarship, BGS) dient der Förderung hervorragender internationaler Studierender, die an Hochschulen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in Beijing studieren oder wissenschaftliche Forschung betreiben. Das BGS wird von den Bewerbern direkt bei den jeweiligen Hochschulen beantragt und umfasst sowohl Neuanträge als auch Anträge während des Studiums. Die Hochschulen prüfen die Anträge und bestimmen die Stipendiaten. Die relevanten Regelungen zur Beantragung sind wie folgt:
I. Zielgruppen der Förderung und Dauer
1. Herausragende internationale Studierende in Studiengängen mit akademischem Abschluss, einschließlich Bachelor- und Master-Studierenden sowie Doktoranden.
Die Förderdauer überschreitet grundsätzlich nicht die reguläre Studiendauer der jeweiligen Fachrichtung. Doktoranden, die aus besonderen Gründen ihr Studium nicht innerhalb der vorgesehenen Studiendauer abschließen können, können eine Verlängerung der Förderdauer beantragen.
2. Herausragende internationale Studierende in Studiengängen ohne akademischen Abschluss, einschließlich Studienvorbereitender, Weiterbildungsteilnehmender (einschließlich Austauschstudierender) sowie Forschungsstipendiaten. Die Förderdauer beträgt für Studienvorbereitende ein akademisches Jahr. Für Weiterbildungsteilnehmende (einschließlich Austauschstudierender) und Forschungsstipendiaten beträgt die Förderdauer höchstens ein akademisches Jahr. Die Förderstandards für Weiterbildungsteilnehmende (einschließlich Austauschstudierender) orientieren sich an denen für Master-Studierende, die für Forschungsstipendiaten an denen für Doktoranden.
II. Förderinhalt, Förderstandard und Auszahlungsmodus
1. Je nach Studienniveau und Fachrichtung werden Stipendien der Kategorien A, B und C eingerichtet:
1.1 Förderumfang der Kategorie A: Studiengebühren, Unterkunftskosten, Lebenshaltungskosten und Gebühren für die umfassende Krankenversicherung
1.2 Förderumfang der Kategorie B: Studiengebühren, Unterkunftskosten und Gebühren für die umfassende Krankenversicherung
1.3 Förderumfang der Kategorie C: Studiengebühren und Gebühren für die umfassende Krankenversicherung
2. Auszahlungsmodus
2.1 Studiengebühren: Geförderte Studierende sind von der Zahlung der Studiengebühren befreit.
2.2 Unterkunftskosten: Geförderte Studierende sind von der Zahlung der Unterkunftskosten in den Studentenwohnheimen befreit. Wer nach Genehmigung der Hochschulen selbstständig wohnt, erhält die Unterkunftskosten von den Hochschulen monatlich oder vierteljährlich nach dem festgelegten Standard.
2.3 Lebenshaltungskosten: Diese werden von den Hochschulen regelmäßig an die Stipendiaten ausgezahlt.
2.4 Gebühren für die umfassende Krankenversicherung: Diese werden von den Hochschulen nach der Immatrikulation und Anmeldung der Stipendiaten ausgezahlt oder gemäß den relevanten Finanzvorschriften einheitlich durch die Hochschulen abgeschlossen.
III. Bewerbungsvoraussetzungen
1. Bewerber dürfen keine chinesische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen freundlich gegenüber China eingestellt sowie körperlich und geistig gesund sein.
2. Voraussetzungen des Bildungsabschlusses und Altersvoraussetzungen
2.1 Für die Zulassung zu einem Bachelorstudium ist das Absolvieren der Oberstufe oder ein Äquivalent erforderlich und das Alter bei Studienbeginn darf 25 Jahre nicht überschreiten.
2.2 Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist ein Bachelorabschluss oder ein Äquivalent erforderlich und das Alter bei Studienbeginn darf 35 Jahre nicht überschreiten.
2.3 Für die Zulassung zu einem Doktorandenstudium ist ein Masterabschluss oder ein Äquivalent erforderlich und das Alter bei Studienbeginn darf 40 Jahre nicht überschreiten.
2.4 Für die Teilnahme an studienvorbereitenden Programmen ist das Absolvieren der Oberstufe oder ein Äquivalent sowie ein Vorzulassungsbescheid der aufnehmenden Hochschule erforderlich und das Alter darf 24 Jahre nicht überschreiten.
2.5 Für die Zulassung als Weiterbildungsteilnehmende (einschließlich Austauschstudierende) ist ein Hochschulabschluss auf Bachelor-Niveau oder die Einschreibung als Bachelor- bzw. Master-Studierender erforderlich und das Alter darf 45 Jahre nicht überschreiten.
2.6 Für die Zulassung als Forschungsstipendiat ist ein Masterabschluss oder ein höherer Abschluss bzw. der Berufstitel eines außerordentlichen Professors oder einer höheren Rangstufe erforderlich. Das Alter darf 50 Jahre nicht überschreiten.
3. Sprachkenntnisse
3.1 Bei der Bewerbung für Studiengänge und Fachrichtungen, in denen Chinesisch als Unterrichtssprache dient, müssen Bewerber für studienvorbereitende Programme und Weiterbildungsprogramme mindestens das Niveau der Chinesischen Sprachprüfung (HSK) Stufe 3 nachweisen. Bei der Bewerbung eines Studiengangs mit akademischem Abschluss ist mindestens das Niveau der Chinesischen Sprachprüfung (HSK) Stufe 4 erforderlich.
3.2 Bei der Bewerbung für Studiengänge und Fachrichtungen, in denen Fremdsprachen als Unterrichtssprache dienen, müssen Bewerber über ausreichende Fremdsprachenkenntnisse verfügen und gemäß den Anforderungen der aufnehmenden Hochschulen gültige Sprachnachweise vorlegen. Für englischsprachige Studiengänge müssen Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, einen Englischnachweis einreichen. Für ein Stipendium der Kategorie A sind ein TOEFL-Ergebnis von mindestens 85 Punkten, ein IELTS-Ergebnis von mindestens 6,5 Punkten oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen.
4. Akademisches Niveau
Für die Bewerbung um ein Stipendium der Kategorie A ist grundsätzlich ein Abschluss an einer Hochschule unter den Top 500 der weltweiten Rankings bzw. an einer nationalen Schlüsseloberschule (Durchschnittsnote ≥ 85 Punkte / GPA ≥ 3,6) des jeweiligen Herkunftslandes erforderlich. Bei einer Bewerbung während des Studiums muss der Durchschnitt der Leistungen des vorangegangenen Studienjahres mindestens 85 Punkte betragen.
Für die Bewerbung um ein Stipendium der Kategorie B oder Kategorie C ist grundsätzlich ein Abschluss an einer nationalen Schwerpunktuniversität (Forschungseinrichtung) bzw. Schlüsseloberschule des jeweiligen Herkunftslandes erforderlich (Durchschnittsnote ≥ 85 Punkte / GPA ≥ 3,6). Bei einer Bewerbung während des Studiums muss der Durchschnitt der Leistungen des vorangegangenen Studienjahres mindestens 80 Punkte betragen.
Forschungsstipendiaten, die sich um ein Stipendium bewerben, müssen grundsätzlich von einer Hochschule unter den Top 500 der weltweiten Rankings stammen.
Bewerber, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können unter besonderen Umständen andere Nachweise über ihr akademisches Niveau vorlegen. Die Entscheidung wird nach kollektiver Bewertung durch die aufnehmende Hochschule getroffen.
Bewerber für ein Master- oder Doktorandenstudium sowie Forschungsstipendiaten, die zum Studium oder zur Forschung nach Beijing kommen, müssen zusätzlich zwei Empfehlungsschreiben von Fachpersonen desselben Fachgebiets mit dem Berufstitel eines außerordentlichen Professors oder höher einreichen, die in chinesischer oder englischer Sprache verfasst sind.
5. Bewerber dürfen gleichzeitig keine andere Stipendien der chinesischen Regierung unterschiedlicher Ebenen, gesellschaftlicher Organisationen oder der aufnehmenden Hochschule erhalten (einmalige Prämien ausgenommen).
6. Weitere Anforderungen
Bewerber müssen die Aufnahmeprüfungen für ein Studium in China bestehen und die akademischen, sprachlichen und anderen relevanten Anforderungen der aufnehmenden Hochschule erfüllen.
IV. Bewerbungsverfahren
1. Beratung und Antragsweg
Bewerber können auf der Webseite „Studieren in Beijing“ Informationen zu Hochschulen, die das BGS anbieten, sowie zu relevanten Kursen einholen und ihre Anträge persönlich bei den Hochschulen und Forschungseinrichtungen stellen. Informationen zu spezifischen Fächern, Kursen und erforderlichen Unterlagen sind direkt bei den jeweiligen Hochschulen zu erfragen.
(Webseite: https://english.beijing.gov.cn/studyinginbeijing/index.html)
2. Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen werden von den Hochschulen eigenständig festgelegt und auf der Webseite „Studieren in Beijing“ veröffentlicht. Alle Bewerbungsunterlagen müssen innerhalb der von den Hochschulen festgesetzten Frist eingereicht werden.
V. Bewilligung und Evaluierung der Stipendien
1. Die Hochschulen erarbeiten eigene Bewertungsverfahren, prüfen die Bewerbungsunterlagen, führen Prüfungen oder Bewertungen durch und entscheiden auf Basis von Studienleistungen, umfassenden Qualitäten und Entwicklungspotenzial über die Stipendiaten sowie die jeweilige Stipendiumskategorie. Die Entscheidung wird den Bewerbern von den Hochschulen mitgeteilt.
2. Geförderte Studierende müssen jährlich an der Stipendien-Jahresevaluierung der Hochschule teilnehmen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Studienleistungen, der Lernhaltung, der Anwesenheit sowie des persönlichen Verhaltens. Das Verfahren muss standardisiert, methodisch angemessen und fair sein. Die Evaluierungsarbeit wird von den Hochschulen gemäß den jeweiligen internen Durchführungsbestimmungen für die Stipendienarbeit durchgeführt. Wird die Evaluierung nicht bestanden, wird das Stipendium ab dem nächsten akademischen Jahr ausgesetzt oder entzogen. Die Hochschule kann gemäß dem Evaluierungsergebnis und ihren internen Entscheidungsprozessen die Stipendiumskategorie ändern.