Leitfaden für Beantragung eines Studentenvisums für China (X1/X2)

german.beijing.gov.cn
2024-09-05

Im Zusammenhang mit einem Studium in China gibt es zwei Kategorien von Visa, nämlich die X1- und X2-Visa. Das Visumantragsverfahren und die Antragsunterlagen sind wie folgt:

I. Visumantragsverfahren

(I) Bitte gehen Sie auf https://cova.cs.mfa.gov.cn, füllen Sie das Visumantragsformular online aus, drucken Sie die beiden Dokumente „Bestätigungsseite für das Online-Ausfüllen des Formulars für ein chinesisches Visum“ und „Vollständiges Visumantragsformular für die Volksrepublik China“ aus und unterschreiben Sie auf der Bestätigungsseite sowie unter Punkt 9 des Formulars.

Erwachsene und Kinder müssen das Antragsformular getrennt ausfüllen und die Antragsunterlagen getrennt vorbereiten; bei Minderjährigen unter 18 Jahren sollten ihre Eltern für sie unterschreiben.

(II) Bitte gehen Sie auf https://avas.cs.mfa.gov.cn, vereinbaren Sie online einen Termin für die Einreichung des Antrags vor Ort und drucken Sie die „Bescheinigung über die Online-Terminvereinbarung für die Beantragung eines chinesischen Visums“ aus. Wenn besondere Umstände Sie daran hindern, Ihren Antrag zum Zeitpunkt Ihres Termins vor Ort einzureichen, müssen Sie Ihren ursprünglichen Termin mindestens einen Arbeitstag im Voraus über dieses Terminsystem löschen. Andernfalls wird der Termin als versäumter Termin gewertet und die bestehende Antragsnummer wird ungültig, sodass Sie das „Visumantragsformular“ erneut ausfüllen und einen neuen Termin vereinbaren müssen.

(III) Reichen Sie die Unterlagen zum vereinbarten Termin im Chinese Visa Application Center ein.

Der Antragsteller sollte zum vereinbarten Termin seine Antragsunterlagen zusammen mit der ausgedruckten „Bescheinigung über die Online-Terminvereinbarung für die Beantragung eines chinesischen Visums“, der „Bestätigungsseite für das Online-Ausfüllen des Formulars für ein chinesisches Visum“ und dem „Visumantragsformular für die Volksrepublik China“ sowie den für die jeweilige Visumkategorie erforderlichen Unterlagen (siehe unten) im Chinese Visa Application Center einreichen.

Für Visumanträge ist keine Vorabprüfung per E-Mail erforderlich.

Wenn das Formular nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist oder die Unterlagen unvollständig sind bzw. nicht den Anforderungen entsprechen, kann der Visumantrag vor Ort zurückgegeben werden, und Sie müssen das Formular erneut ausfüllen und einen neuen Termin vereinbaren.

(IV) Ab dem 3. April 2023 müssen alle Visumantragsteller mit Ausnahme der folgenden Personen im Chinese Visa Application Center persönlich erscheinen, um ihre Fingerabdrücke abnehmen zu lassen und eine Gesichtserfassung durchzuführen:

1. Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren;

2. Inhaber von Diplomatenpässen oder Personen, die für die Erteilung von Diplomaten-, Dienst- oder Gefälligkeitsvisa in Frage kommen;

3. Personen, die innerhalb von fünf Jahren mit demselben Reisepass ein Visum im Chinese Visa Application Center beantragt haben und deren Fingerabdrücke bereits gespeichert wurden;

4. Personen, denen alle zehn Finger fehlen oder bei denen alle zehn Fingerabdrücke nicht gespeichert werden können.

(V) Bitte klicken Sie hier, um die Bearbeitungsgebühren und die Zahlungsmethoden für die Beantragung eines Visums zu erfahren. Die Bearbeitung eines Visumantrags nimmt einige Zeit in Anspruch. Es wird daher empfohlen, die Beantragung eines Visums für China etwa einen Monat im Voraus zu erledigen.

II. Grundlegende Antragsunterlagen

(I) Reisepass: Ein Original-Reisepass, der noch mindestens 6 Monate ab dem Datum der Antragstellung gültig ist und über mindestens 2 leere Visaseiten verfügt, sowie je eine Kopie der Seite mit dem Passbild und den persönlichen Daten des Reisepasses und der Seite des letzten chinesischen Visums (falls genehmigt). Bei allen neuen Reisepässen muss gleichzeitig das Original des alten Reisepasses mitgebracht werden.

(II) Visumantragsformular und Passfoto: ein ausgefülltes und unterschriebenes „Visumantragsformular für die Volksrepublik China“, das beigefügte Passfoto muss folgende Anforderungen erfüllen: ein kürzlich aufgenommenes, frontales, farbiges Passfoto (mit weißem Hintergrund), auf dem der Antragsteller ohne Kopfbedeckung zu sehen ist und das 48 mm × 33 mm groß ist („kleines 2-Zoll-Passfoto“). Bitte klicken Sie auf die Anforderungen an das Passfoto.

Bitte füllen Sie das Formular online auf der Webseite des Visa Centers aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.

Bitte beachten Sie: Bringen Sie unbedingt das ausgefüllte Visumantragsformular mit, wenn Sie zur Einreichung Ihres Antrags zum Visa Center kommen.

(III) Nachweis des legalen kurzfristigen bzw. langfristigen Aufenthalts: Wenn Sie das Visum nicht in Ihrem Staatsangehörigkeitsland beantragen, legen Sie bitte das Original und die Kopie des gültigen Nachweises über den legalen Aufenthalt, die Arbeit oder das Studium in dem betreffenden Land bzw. das Original und die Kopie eines gültigen Visums vor.

(IV) Eine Kopie Ihres ursprünglichen chinesischen Reisepasses und eine Kopie Ihres ursprünglichen chinesischen Visums (für diejenigen, die die chinesische Staatsangehörigkeit besaßen und dann eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen haben):

Wenn Sie zum ersten Mal ein chinesisches Visum beantragen, legen Sie bitte das Original Ihres ursprünglichen chinesischen Reisepasses, eine Kopie der Seite mit dem Passbild und den persönlichen Daten des Reisepasses und das erste Daueraufenthaltsvisum eines anderen Landes vor der Einbürgerung vor.

Wenn Sie schon einmal ein chinesisches Visum erhalten haben, legen Sie bitte eine Kopie des chinesischen Visums vor, das Ihnen erteilt wurde. Wenn Sie ein Visum mit einem neu ausgestellten ausländischen Reisepass beantragen, legen Sie bitte gleichzeitig eine Kopie der Seite mit dem Passbild und den persönlichen Daten des ursprünglichen Reisepasses sowie eine Kopie des Ihnen erteilten chinesischen Visums vor (wenn der Name im neuen Reisepass nicht mit dem Namen im ursprünglichen Reisepass übereinstimmt, legen Sie bitte ein von den entsprechenden Behörden ausgestelltes Nachweisdokument zur Namensänderung vor).

(V) Bei Minderjährigen unter 18 Jahren legen Sie bitte das Original und die Kopie der Geburtsurkunde vor.

(VI) Bei Minderjährigen unter 18 Jahren mit chinesischer Abstammung (ein Elternteil hat oder hatte die chinesische Staatsangehörigkeit), die zum ersten Mal ein chinesisches Visum beantragen, legen Sie bitte Folgendes vor:

1. Das Original und die Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen

2. Die Original-Reisepässe und eine Kopie der Informationsseite der Reisepässe beider Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Minderjährigen

3. Wenn zum Zeitpunkt der Geburt des Minderjährigen ein Elternteil oder beide Elternteile einen chinesischen Pass besaß(en), muss eine Kopie des Visums/der Visa oder der Aufenthaltsbescheinigung(en) für Ausländer vorgelegt werden, das/die zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Elternteils/beider Elternteile befand(en).

II. Andere Antragsunterlagen

Für das X1-Visum, das für Personen gilt, die zu einem langfristigen Studium (mehr als 180 Tage) nach China kommen, müssen zusätzlich zu den grundlegenden Antragsunterlagen folgende Unterlagen eingereicht werden:

(I) Das Original und die Kopie des Zulassungsbescheids, der von der aufnehmenden Stelle in China ausgestellt wurde;

(II) Das Original und die Kopie von „Visumantragsformular für ausländische Studierende in China“ (Formular JW201 oder JW202).

Hinweis: Innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise in China muss der Visuminhaber ein Aufenthaltsdokument bei der Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörde für öffentliche Sicherheit der lokalen Volksregierung auf oder über der Kreisebene des beabsichtigten Aufenthaltsortes beantragen.

Für das X2-Visum, das für Personen gilt, die zu einem kurzfristigen Studium (nicht mehr als 180 Tage) nach China kommen, müssen zusätzlich zu den grundlegenden Antragsunterlagen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Das Original und die Kopie des Zulassungsbescheids, der von der aufnehmenden Stelle in China ausgestellt wurde.

III. Besondere Hinweise

(I) Das Einladungsschreiben kann ein Faxdokument, eine Fotokopie oder ein ausgedrucktes Dokument sein, aber der Konsularbeamte kann vom Antragsteller verlangen, das Original des Einladungsschreibens vorzulegen. Einzelpersonen in China, die ein Einladungsschreiben ausstellen, müssen eine Kopie ihres Personalausweises vorlegen.

(II) Gegebenenfalls können Konsularbeamte den Antragsteller auffordern, je nach Situation andere Nachweisdokumente oder ergänzende Unterlagen vorzulegen, oder den Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch auffordern, in dem er befragt wird.

(III) Der Konsularbeamte entscheidet je nach konkreter Situation des Antragstellers über die Erteilung eines Visums sowie über die Gültigkeitsdauer der Einreise, die Anzahl der Einreisen und die Aufenthaltsdauer des erteilten Visums.

(IV) Beachten Sie bitte, dass alle eingereichten Unterlagen A4-Papier verwenden sollten.

(Inhaltsquellen: Außenministerium der Volksrepublik China, Chinese Visa Application Center)

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