Kann ich mit einem L-Visum nach China kommen und mich dann um eine Stelle an einem Fremdspracheninstitut in China bewerben, um etwas Geld für Reisen in China zu verdienen?

german.beijing.gov.cn

Nein! Um in China arbeiten zu können, müssen Ausländer mit einem Z-Visum einreisen und eine Arbeitserlaubnis und eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis für Ausländer erhalten.

Gemäß Artikel 43 des „Gesetzes über die Ausreise- und Einreiseverwaltung der Volksrepublik China“:

Ein Ausländer gilt als illegal beschäftigt, wenn er oder sie eine der folgenden Tätigkeiten ausübt: (1) in China ohne Arbeitserlaubnis oder Arbeitsaufenthaltserlaubnis arbeiten; (2) in China über den Umfang ihrer Arbeitserlaubnis hinaus arbeiten; (3) ausländische Studierende, die gegen die Verwaltungsvorschriften zur Studienbeihilfe verstoßen und in China über die vorgeschriebene Stelle oder Frist hinaus arbeiten.

Anhänge