Ausländer bei Verlust/Beschädigung/Diebstahl des Reisepasses oder eines anderen internationalen Reiseausweises nach der Einreise.
a. Gültiger Reisepass oder andere internationale Reiseausweise;
b. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem 2-Inch (3.5*5.3cm) aktuellen biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.
c. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.
d. Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses muss die Verlustmeldung des Reisepasses oder eine diplomatische Note der Botschaft des Herkunftslandes in China eingereicht werden.
e. Bei Beschädigung muss der beschädigte Reisepass oder eine diplomatische Note der Botschaft des Herkunftslandes in China vorgelegt werden.
a. Wenn das Originalvisum vor der Verlustmeldung des Reisepasses ausgelaufen ist, ist der Antrag erst nach der Vollendung der entsprechenden Strafe möglich.
b. Wenn die Verlustmeldung vor der Antragstellung ausgelaufen ist, ist der Antrag erst nach der Vollendung der entsprechenden Strafe möglich.
c. Der aufgrund von Verlust/Diebstahl abhanden gekommene oder beschädigte Reisepass oder ein solch anderer internationaler Reiseausweis kann nach der Verlustmeldung nicht mehr als ein gültiger Ausweis für den Antrag des neuen Visums angesehen werden.
a. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderer Reiseausweis des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig im Festland China aufenthalten.
b. Die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit kann durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.
c. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.
Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.