
[Foto: Beijing Daily]
Beijing hat gemäß den einschlägigen Bestimmungen entschieden, am 28. September, vom 1. Oktober bis 8. Oktober sowie am 11. Oktober folgende Anpassungen der Verkehrsverwaltungsmaßnahmen für städtische Kraftfahrzeuge und auswärtige, nach Beijing einfahrende Personenkraftwagen vorzunehmen:
1. Städtische Kraftfahrzeuge unterliegen während der werktäglichen Spitzenzeiten in bestimmten Bereichen nicht den Verkehrsverwaltungsmaßnahmen der Beschränkung.
2. Auswärtige, nach Beijing einfahrende Personenkraftwagen mit Einfahrgenehmigung (innerhalb des sechsten Rings) unterliegen nicht den Verkehrsverwaltungsmaßnahmen der Beschränkung von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr sowie von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr innerhalb des fünften Rings (einschließlich), noch den Maßnahmen der Beschränkung nach Endziffer von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr in bestimmten Bereichen. Sie müssen jedoch die folgenden Vorschriften beachten: „Ganzjähriges Einfahrverbot innerhalb des zweiten Rings (einschließlich), auf der Jianguomenwai-Straße, der Fuxingmenwai-Straße sowie auf dem Abschnitt der Fuxing-Straße von der Muxidi-Brücke bis zur Xinxing-Brücke.“
(Inhaltsquelle: Offizielles WeChat-Konto des Informationsbüros der Volksregierung der Stadt Beijing „Beijing Fabu “(北京发布))