Das Verkehrsverwaltungsbüro des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing hat eine Bekanntmachung zur Anpassung der Verkehrsverwaltungsmaßnahmen für in Beijing zugelassene Kraftfahrzeuge (Kfz) sowie nicht in Beijing zugelassene Personenkraftwagen, die nach Beijing hineinfahren, während des Frühlingsfests 2026 veröffentlicht.

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[Foto: VCG]

Gemäß den einschlägigen Bestimmungen unterliegen in Beijing zugelassene Kraftfahrzeuge vom 14. Februar bis 23. Februar 2026 sowie am 28. Februar 2026 nicht den bereichsspezifischen Fahrverbotsbeschränkungen nach den Endziffern der Kennzeichen während der Werktagsspitzenzeiten. Nicht in Beijing zugelassene Personenkraftwagen mit gültiger Einfahrtsgenehmigung für Beijing (innerhalb der Sechsten Ringstraße) unterliegen nicht dem Fahrverbot auf Straßen innerhalb und einschließlich der Fünften Ringstraße zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr sowie 17:00 Uhr und 20:00 Uhr und auch nicht der nach den Endziffern der Kennzeichen geregelten Zufahrtsbeschränkung zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr. Sie sind jedoch verpflichtet, folgende ganztägige Fahrverbote einzuhalten: Straßen innerhalb und einschließlich der Zweiten Ringstraße, Jianguomenwai-Straße, Fuxingmenwai-Straße sowie Fuxing-Straße (Abschnitt Muxidi-Brücke bis Xinxing-Brücke).

(Inhaltsquelle: Verkehrsverwaltungsbüro des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing)