Achtung alle Autofahrer!

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[Foto: VCG]

Vom 4. bis 6. April, vom 1. bis 5. Mai sowie am 9. Mai 2026 sind Kraftfahrzeuge in Beijing von den bereichsspezifischen Fahrverbotsbeschränkungen nach den Kennzeichen-Endziffern während der Werktagsspitzenzeiten ausgenommen. Für nicht in Beijing zugelassene Personenkraftwagen mit gültiger Einfahrtsgenehmigung für Beijing (innerhalb der sechsten Ringstraße) gelten folgende Ausnahmen:

  • vom Fahrverbot auf Straßen innerhalb und einschließlich der fünften Ringstraße zwischen 7:00 Uhr–9:00 Uhr und 17:00 Uhr–20:00 Uhr;

  • der nach den Kennzeichen-Endziffern geregelten bereichsspezifischen Fahrverbotsbeschränkungen zwischen 9:00 Uhr–17:00 Uhr.

Diese Fahrzeuge müssen jedoch die ganztägigen Fahrverbote einhalten:

Straßen innerhalb und einschließlich der zweiten Ringstraße, Jianguomenwai-Straße, Fuxingmenwai-Straße sowie Fuxing-Straße (Abschnitt Muxidi-Brücke bis Xinxing-Brücke).

Zusätzlicher Hinweis:

Vom 4. bis 6. April (Qingming-Feiertage) gilt für Personenkraftwagen mit bis zu 7 Sitzplätzen Mautfreiheit auf Autobahnen. Die Mautfreiheit gilt von 0:00 Uhr am 4. April bis 24:00 Uhr am 6. April – insgesamt drei Tage. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug die mautpflichtige Fahrbahn an der Ausfahrt verlässt.

(Inhaltsquellen: Verkehrsverwaltungsbüro der Stadt Beijing, CCTV News App)