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Wenn der Steuerpflichtige wegen Auswanderung ins Ausland seinen Haushalt in China abmelden muss, aber in demselben Jahr bereits Einnahmen erhalten hat, muss er vor der Haushaltsabmeldung in China die Steuerabschlusserklärung und -schlusszahlung bei der zuständigen Steuerbehörde des Haushaltsortes erledigen.