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Für den Steuerpflichtigen, der Betriebseinnahmen erzielt, wird die Einkommenssteuer pro Jahr berechnet. Der Steuerpflichtige muss innerhalb von 15 Tagen nach Monats- bzw. Quartalende die Steueranmeldungsformulare bei der zuständigen Steuerbehörde einreichen und eine entspreche Steuervorauszahlung entrichten. Wenn der letzte Tag vor dem Fristablauf ein gesetzlicher Feiertag ist, gilt der nächste Tag nach dem Ablauf des letzten Tages als innerhalb der Frist. Wenn mehr als 3 aufeinanderfolgende gesetzliche Feiertage innerhalb der Frist liegen, wird die Frist um die entsprechende Anzahl der Tage verlängert.