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Wenn der Steuerpflichtige Einnahmen aus Produktions- oder Geschäftstätigkeiten erzielt, aber die vollständigen und korrekten steuerpflichtigen Unterlagen nicht zur Verfügung stellen kann, weswegen die Bemessungsgrundlage der Besteuerung nicht genau ermittelt werden kann, muss die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bzw. die zu zahlende Steuer von der zuständigen Steuerbehörde ermittelt und festgelegt werden.