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Ausstellung der Steuerbescheinigung

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Steuerpflichtige, die nach dem 1. Januar 2019 steuerpflichtige Einkünfte für die individuelle Einkommensteuer erzielt haben und von ihren Abzugsvermittlern vollständige Abzugserklärungen bei den Steuerbehörden einreichen ließen oder selbst Steuererklärungen gemäß den Bestimmungen des Steuergesetzes bei den Steuerbehörden eingereicht haben, können einen „Steuerbeleg“ für die individuelle Einkommensteuer beantragen, unabhängig davon, ob sie die Steuer tatsächlich gezahlt haben oder nicht.

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