I. Antragsvoraussetzungen
Gemäß dem Dokument „Vorläufige Maßnahmen für die Teilnahme an der Sozialversicherung für in China beschäftigte Ausländer“ (überarbeitete Fassung von 2024) müssen Ausländer die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um in Beijing eine Sozialversicherung zu beantragen:
1. Voraussetzungen hinsichtlich des Status und der Rechtmäßigkeit der Beschäftigung
Der Antragsteller darf nicht die chinesische Staatsangehörigkeit besitzen und muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Besitz rechtmäßig erworbener Beschäftigungsdokumente und Aufenthaltsdokumente für Ausländer, wie die „Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Volksrepublik China“ oder den „Ausweis für in China ansässige ausländische Korrespondenten“ oder Besitz eines Daueraufenthaltsdokuments für Ausländer
- Rechtmäßige Beschäftigung in China (einschließlich der Entsendung durch einen ausländischen Arbeitgeber zur Arbeit in einer in Beijing registrierten oder eingetragenen Zweigstelle oder Vertretung)
2. Voraussetzungen hinsichtlich des Versicherungsnehmers
- Von einem Arbeitgeber eingestellte Ausländer: Sie müssen von einem in Beijing rechtmäßig registrierten oder eingetragenen Unternehmen, einer öffentlichen Einrichtung, einer sozialen Organisation oder einer ähnlichen Organisation (Arbeitgeber) eingestellt worden sein und der Arbeitgeber muss seiner Pflicht zur Teilnahme an der Versicherung nachkommen
- Aus dem Ausland entsandte Mitarbeiter: Ausländer, die nach Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem ausländischen Arbeitgeber zur Arbeit an einer Arbeitsstelle (Zweigstelle, Vertretung) in Beijing entsandt wurden, werden von dieser Arbeitsstelle in Beijing versichert
3. Sonstige besondere Voraussetzungen
- Hat das Herkunftsland des Ausländers mit China ein bilaterales oder multilaterales Abkommen über Sozialversicherung geschlossen, so richtet sich die Versicherung nach den Bestimmungen dieses Abkommens (vorrangig gelten internationale Abkommen)
- Der Arbeitgeber oder die festlandchinesische Arbeitsstelle muss innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Beschäftigungsdokumente die Registrierung der Sozialversicherung für den Ausländer vornehmen
Ausländer, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können an der Grundrentenversicherung für Arbeitnehmer, der Grundkrankenversicherung für Arbeitnehmer, der Arbeitsunfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Mutterschaftsversicherung teilnehmen, wobei der Arbeitgeber (oder der festlandchinesische Arbeitgeber) und der Ausländer selbst die Sozialversicherungsbeiträge gemäß den Vorschriften entrichten.
II. Erforderliche Unterlagen
1. Beantragung mit Reisepass: Der Reisepass, die Arbeitserlaubnis/die Beschäftigungsdokumente/die Aufenthaltsdokumente sowie das „Formular zur Registrierung von Sozialversicherungsinformationen“ müssen vorgelegt werden
2. Beantragung mit einem Daueraufenthaltsdokument: Es muss lediglich das „Formular zur Registrierung von Sozialversicherungsinformationen“ ausgefüllt werden; weitere Unterlagen sind nicht erforderlich
III. Antragsverfahren
Hinweis: Die Beantragung der Teilnahme an der Sozialversicherung für ausländische Arbeitnehmer muss innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Beschäftigungsdokumente durch den Arbeitgeber erfolgen.
1. Zuständige Mitarbeiter des Arbeitgebers begeben sich mit den Unterlagen zum Sozialversicherungszentrum, um den Antrag zu stellen
2. Die Mitarbeiter prüfen die Unterlagen, erfassen die Informationen und erstellen eine Sozialversicherungsnummer
3. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Sozialversicherung erhält der Versicherte eine SMS mit dem Hinweis „Teilnahme an der Sozialversicherung erfolgreich“ auf sein Mobiltelefon
4. Ab dem Monat nach Abschluss des Antragsverfahrens zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Beiträge; die Alters- und Krankenversicherung usw. sind in der Sozialversicherung enthalten
IV. Beratungsmöglichkeiten
1. Telefonische Beratung: unter der Nummer 12333
2. Scannen Sie den QR-Code des offiziellen WeChat-Kontos des Büros für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing „北京人社“, um weitere Informationen zu erhalten.
