Obergrenze für monatliche Einzahlung des Wohnungsfonds in Beijing auf maximal 8.468 Yuan RMB hochgesetzt

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2024-09-25

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[Foto: Beijing News]

Die „Mitteilung zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einzahlung des jährlichen Wohnungsfonds im Jahr 2024“ ist am 31. Juli vom Verwaltungszentrum für Wohnungsfonds von Beijing veröffentlicht worden. Laut dieser Mitteilung wurde die Obergrenze der jährlichen Einzahlung in den Wohnungsfonds für das Jahr 2024 auf 35.283 Yuan RMB erhöht, was 1.392 Yuan RMB mehr als im Jahr 2023 ist.

Der Mitteilung zufolge wird die Richtlinie einer Einzahlungsquote von fünf Prozent bis zwölf Prozent für den Wohnungsfonds im Jahr 2024 weiterhin in Kraft bleiben. Einzahlungspflichtige Einheiten können die individuelle Einzahlungsquote innerhalb des vorgeschriebenen Rahmens entsprechend ihrer eigenen Situation selbst festlegen.

Bei der Einzahlungsquote von zwölf Prozent für den Wohnungsfonds beträgt die maximale monatliche Einzahlung 8.468 Yuan RMB, jeweils 4.234 Yuan RMB von der Einheit und dem Arbeitnehmer. Bei der Mindesteinzahlungsquote von fünf Prozent beträgt die maximale monatliche Einzahlung 3.528 Yuan RMB, jeweils 1.764 Yuan RMB von der Einheit und dem Arbeitnehmer.

Darüber hinaus veröffentlichte das Verwaltungszentrum für Wohnungsfonds von Beijing auch die Untergrenze für monatliche Einzahlung des Wohnungsfonds für das Jahr 2024, die gleich wie im Vorjahr bleibt. Laut der „Mitteilung“ beträgt die Untergrenze für monatliche Einzahlung 2.420 Yuan RMB. Für Arbeitnehmer, die eine grundlegende Lebenshaltungskosten beziehen, beträgt die Untergrenze für monatliche Einzahlung 1.694 Yuan RMB. Für neu genehmigte private Immobilienkredite durch den Wohnungsfonds betragen die monatlichen grundlegenden Lebenshaltungskosten, die zur Berechnung des Kreditbetrags für Kreditantragsteller dient, 1.694 Yuan RMB.

Laut offiziellen Angaben gilt für den Wohnungsfonds der jährliche Berechnungszeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des nächsten Jahres, d. h. die Anpassungen des Wohnungsfonds, einschließlich der Anpassungen der Ober- und Untergrenze für Einzahlung, gelten ebenfalls ab dem 1. Juli jedes Jahres.

Einheiten, die Schwierigkeiten bei der Produktion und dem Betrieb haben, können eine Reduzierung der Einzahlungsquote für den Wohnungsfonds oder eine Einzahlungsaufschub beantragen. In diesem Fall kann eine Reduzierung der Einzahlungsquote auf vier Prozent bis ein Prozent oder ein Einzahlungsaufschub über die Online-Plattform beantragt werden. Nach der Genehmigung des Antrags gilt diese reduzierte Einzahlungsquote bis zum Ende des Berechnungszeitraums vom Wohnungsfonds des Jahres. Beispielsweise gilt bei einem Antrag, der im August 2024 eingereicht wird, die reduzierte Einzahlungsquote von August 2024 bis Juni 2025; bei einem Antrag, der im Januar 2025 eingereicht wird, gilt die reduzierte Einzahlungsquote von Januar 2025 bis Juni 2025.

(Inhaltsquelle: Beijing Daily App)

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