Wenn ein Steuerpflichtiger nach dem 1. Januar 2019 einkommensteuerpflichtige Einnahmen erzielt und der Steuerentrichtungspflichtige bei der zuständigen Steuerbehörde die Steuervoranmeldung sowie -entrichtung bereits eingereicht hat oder der Steuerpflichtige gemäß dem Steuergesetz bei der zuständigen Steuerbehörde die Steuervoranmeldung selbst eingereicht hat, unabhängig davon, ob eine tatsächliche Steuerentrichtung erforderlich ist, dürfen „Steuerunterlagen über die persönliche Einkommensteuer“ ausgestellt werden.

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1. Ein Original des Identitätsnachweises, der nach der Einsichtnahme zurückgegeben wird.

2. Wenn die Bescheinigungsausstellung durch einen beauftragten Dritten beantragt wird, müssen der Identitätsnachweis des Beauftragten im Original (wird nach der Einsichtnahme zurückgegeben) und ein Exemplar der schriftlichen Bevollmächtigung des Auftraggebers eingereicht werden.

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1. Öffnungszeit und Standort

Informationen über Öffnungszeiten und Standorte der Dienststellen für Steuern in allen Bezirken (Gebieten) entnehmen Sie bitte der Karte für Steuerservice: http://beijing.chinatax.gov.cn/bjsat/mapNew/mapNew.html

Dieser Vorgang kann über das Steuerverwaltungssystem für natürliche Personen (WEB-Schnittstelle, Kundenschnittstelle für Steuerentrichtung) durchgeführt werden.

2. Bearbeitungsdauer

Sofort

3. Gebühren

Gebührenfrei

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1. Der Steuerpflichtige haftet für die Echtheit und Rechtmäßigkeit der eingereichten Unterlagen.

2. Die Steuerbehörde bietet „One-Stop-Shop“-Dienstleistungen an. Der Steuerpflichtige muss nur einmal zu der Steuerbehörde gehen, wenn die Unterlagen vollständig sind und diese die gesetzlichen Bearbeitungsbedingungen erfüllen.

3. Wenn der Steuerzahler eine elektronische Signatur benutzt, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen für  elektronische Signaturen erfüllt, hat die elektronische Signatur die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift oder ein Siegel.

4. Liegt der Besteuerungszeitraum der Einkommenssteuer nach (einschließlich) dem 1. Januar 2019, kann die Steuerbehörde die „Bescheinigung der Einkommenssteuerentrichtung“ ausstellen. Liegt der Besteuerungszeitraum der Einkommenssteuer vor (einschließlich) dem 31. Dezember 2018, kann die Steuerbehörde „Steuerunterlagen über die persönliche Einkommensteuer“ (in Urkundenform) ausstellen.

5. Da die „Steuerunterlagen über die persönliche Einkommensteuer“ vertrauliche persönliche Steuerinformationen enthält, bewahren Sie diese bitte ordnungsgemäß auf.

6. Wenn der Steuerpflichtige Einwände gegen die „Steuerunterlagen über die persönliche Einkommensteuer“ hat, kann er bei der Steuerbehörde, die in der Bescheinigung angegeben ist, eine entsprechende Überprüfung beantragen.

7. Die Steuerbehörde bietet zwei Methoden für die Überprüfung der Einkommensteuerentrichtung: Scannen des QR-Codes in der „Bescheinigung der Einkommensteuerentrichtung“ über die App; Eingabe des Verifizierungscodes, der in der „Bescheinigung der Einkommensteuerentrichtung“ angegeben wird, in das Steuerverwaltungssystem für natürliche Personen.

8. Die „Bescheinigung der Einkommensteuerentrichtung“ kann wegen dem Einsatz von verschiedenen Druckgeräten in abweichender Farbe ausgedruckt werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Bescheinigung.

9. Die „Bescheinigung der Einkommensteuerentrichtung“ kann nicht als Nachweis für die Buchhaltung bzw. Erstattung des Steuerpflichtigen verwendet werden.