Ausländische Fachkräfte, die die Anforderungen des Leitkatalogs und der Stellenangebote für Ausländer in China erfüllen und dringend für die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas benötigt werden sowie eine der folgenden Bedingungen erfüllen, werden in die Kategorie B eingestuft.
I Ausländische Fachkräfte mit einem Bachelor-Abschluss oder höher und zwei oder mehr Jahren relevanter Berufserfahrung, die eine der folgenden Bestimmungen erfüllen:
1. Führungskräfte oder technische Fachleute, die in der wissenschaftlichen Forschung, Lehre und im Management in speziellen Bereichen wie Bildung, wissenschaftliche Forschung, Journalismus, Verlagswesen, Kultur, Kunst, Gesundheit und Sport tätig sind.
2. Für Personen, die chinesisch-ausländische Regierungsvereinbarungen, Vereinbarungen zwischen internationalen Organisationen, chinesisch-ausländische Wirtschafts-, Handels- sowie Ingenieur- und Technologieverträge umsetzen, sowie für Personen, die von international anerkannten akademischen Einrichtungen und internationalen Organisationen im Bereich Wissenschaft und Bildung entsandt werden, werden die Altersanforderungen gemäß den Bedingungen der zwischenstaatlichen Austausch- und Kooperationsvereinbarungen entsprechend gelockert.
3. Personen, die bei den Repräsentanzen internationaler Organisationen in China beschäftigt sind, sowie Vertreter ausländischer Expertenorganisationen in China.
4. Angestellte mit Positionen auf mittlerer oder höherer Ebene, die von multinationalen Unternehmen entsandt werden, sowie Hauptvertreter und Vertreter von ständigen Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in China.
5. Ausländische Führungskräfte oder technische Fachkräfte, die in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und sozialen Organisationen beschäftigt sind.
II Fachkräfte, die über international anerkannte Qualifikationszertifikaten für berufliche Fähigkeiten verfügen oder dringend benötigt werden.
III Fremdsprachenlehrkräfte. Grundsätzlich sollten Fremdsprachenlehrkräfte in ihrer Muttersprache unterrichten und einen Bachelor-Abschluss oder höher sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Sprachunterricht haben. Unter ihnen können diejenigen, die einen Bachelor-Abschluss oder höher in Pädagogik, Sprache oder Lehrerausbildung erworben haben oder entweder ein Lehrerqualifikationszertifikat in ihrem Heimatland oder ein qualifiziertes internationales Sprachlehrzertifikat erworben haben, von der Anforderung der Berufserfahrung befreit werden.
IV Ausländische Talente, deren durchschnittliches Lohneinkommen nicht weniger als das Vierfache des durchschnittlichen Lohneinkommens der Region im Vorjahr beträgt.
V Fachkräfte, die die Anforderungen der zuständigen Behörden des Staates erfüllen oder die für die Projektdurchführung zuständig sind.
VI Fachkräfte mit mehr als 60 Punkten (basierend auf dem Punktesystem).
(Quelle: Service-System für in China arbeitende Ausländer)