An alle antragstellenden Stellen und annehmenden Stellen:
Um den Aufbau des Internationalen Innovationszentrums für Wissenschaft und Technologie in Beijing zu beschleunigen, das Geschäftsumfeld kontinuierlich zu optimieren und energisch eine Reihe von Talenten zu versammeln, die für den Aufbau der „Zwei Zonen“ in Beijing dringend benötigt werden, wird gemäß der Mitteilung des Büros für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing und des Büros für Talentarbeit der Stadt Beijing bezüglich der Herausgabe des „Verzeichnisses der Anerkennung nicht-festlandchinesischer Berufsqualifikationen in der nationalen umfassenden Demonstrationszone für die erweiterte Öffnung der Dienstleistungsbranche und der Pilot-Freihandelszone China (Beijing) – (Version 1.0)“ (im Folgenden kurz als „Verzeichnis“ bezeichnet) (Jing Ren She Shi Ye Fa [2021] Nr. 33) bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer, die über die im „Verzeichnis“ aufgeführten nicht-festlandchinesischen Berufsqualifikationen verfügen, folgende Erleichterungen gewährt:
I. Lockerung der Beschränkungen für akademischen Hintergrund und berufliche Erfahrung. Die „Ergebnisse der Abfrage von nicht-festlandchinesischen Bescheinigungen über Berufsqualifikationen“ (Details zum Abfrage- und Überprüfungsprozess finden Sie im Anhang des „Verzeichnisses“) können das Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) und das Arbeitszeugnis ersetzen. (Hinweis: Wird in den Anmerkungen des „Verzeichnisses“ angegeben, dass zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung oder andere Anforderungen neben dem Besitz des Zertifikats erforderlich sind, sollten auch entsprechende Nachweisunterlagen vorgelegt werden.)
II. Lockerung der Altersbeschränkung auf 65 Jahre, im Bereich der hochwertigen, präzisen und fortschrittlichen Industrien kann die Altersbeschränkung auf 70 Jahre gelockert werden.
III. Diejenigen, die die Voraussetzungen für hochqualifizierte ausländische Talente (Kategorie A) erfüllen, können eine chinesische Arbeitserlaubnis für Ausländer beantragen, die die gleiche Dauer wie der Arbeitsvertrag besitzt und maximal 5 Jahre lang gültig ist; diejenigen, die die Voraussetzungen für ausländische Fachkräfte (Kategorie B) erfüllen, können eine chinesische Arbeitserlaubnis für Ausländer beantragen, die die gleiche Dauer wie der Arbeitsvertrag besitzt und maximal 3 Jahre lang gültig ist, und nach der Verlängerung kann eine maximal 5-jährige Arbeitserlaubnis beantragt werden.
Das Zentrum für Talente aus Übersee Beijing wird unter Anleitung des Büros für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing und des Büros für Talentarbeit der Stadt Beijing regelmäßig die Situation der Einführung ausländischer Talente und die Situation der Umsetzung der Arbeiten bezüglich der Arbeitserlaubnis für Ausländer bei den jeweiligen antragstellenden Stellen beaufsichtigen und überprüfen.
Zentrum für Talente aus Übersee Beijing
16. März 2022