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Wenn Sie eine Zweigniederlassung in Beijing gründen möchten, können Sie wie folgt vorgehen.

Nur zwei Schritte sind erforderlich

Hier sind einige Materialien, die Sie vorbereiten müssen

Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) einer Zweigniederlassung

Kopie des Dokuments über die legale Nutzung des Sitzes (der Geschäftsräume)

Informationen zur Ernennung der zuständigen Person der Zweigniederlassung sowie Kopie der Identitätsausweise der zuständigen Person

Kopie des Gewerbescheins des Unternehmens

Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente)

Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing

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Antragsunterlagen
  • 1. Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) einer Zweigniederlassung (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; Das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern gilt in der ganzen Stadt Beijing. Erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, soll das Verpflichtungsschreiben zusammen eingereicht werden.)
  • 2. Eine Kopie des Dokuments über die legale Nutzung des Sitzes (der Geschäftsräume) (Eine Kopie der Immobilieneigentumsurkunde, die vom Eigentümer unterzeichnet oder abgestempelt wurde, ist vorzulegen. Handelt es sich bei dem Eigentümer um eine natürliche Person, muss er eigenhändig unterzeichnen; handelt es sich bei dem Eigentümer um ein Unternehmen oder eine Organisation, muss dessen/deren offizieller Stempel angebracht werden. Für andere Fälle siehe „Allgemeiner Leitfaden für die Registrierung von Marktteilnehmern“.)
  • 3. Informationen zur Ernennung der zuständigen Person der Zweigniederlassung sowie eine Kopie des Identitätsausweises der zuständigen Person (Die Kopie des Personalausweises soll in den Antrag eingefügt werden. Die Informationen zur Ernennung der zuständigen Person der Zweigniederlassung sollen vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört, im Antrag durch Unterschrift bestätigt werden.)
  • 4. Eine Kopie des Gewerbescheins des Unternehmens (vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben oder mit dem Stempel des Unternehmens versehen)
  • 5. Eine Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) (Wenn Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse des Staatsrats vorsehen, dass die Gründung einer Zweigniederlassung gemeldet und genehmigt werden muss, oder wenn der Geschäftsumfang der beantragten Registrierung des Unternehmens Punkte umfasst, die vor der Registrierung gemäß den Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Beschlüssen des Staatsrates gemeldet und genehmigt werden müssen, ist eine Kopie der entsprechenden Genehmigungsdokumente oder Lizenzdokumente einzureichen.)
  • 6. Ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (Falls die Angelegenheit in Form von Mitteilungs- und Verpflichtung bearbeitet wird, ist es auch erforderlich, die Unterlagen „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Investors (des gesetzlichen Vertreters)“ sowie „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Einreichers“ einzureichen)
Zur gegebenen Zeit kann in entsprechenden Zulassungsstellen der Antrag bearbeitet werden.
Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing:

Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao)

(北京市政务服务中心:北京市丰台区西三环南路1号(六里桥西南角))

Werktags: 09:00-12: 00 Uhr, 13:30-17: 00 Uhr

Einige Dinge, die Sie im Voraus wissen sollten

  • Gebühren:

    Gebührenfrei

  • Voraussetzungen für die Annahme:

    1. Für den Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen soll weißes A4-Papier verwendet werden und die Unterlagen sind mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich auszufüllen und zu unterzeichnen. 2. Bei Unterlagen, die am Schalter vor Ort eingereicht werden, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis für die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf eine Kopie, so ist das Original vorzulegen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder von dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden. 3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente als Original-Abbilder (Original-Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden. 4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Bei der Unterzeichnung von Dokumenten im Auftrag anderer ist die Vorlage einer vom Beauftragten unterzeichneten Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben werden. 5. Bei fremdsprachigen Unterlagen oder bei fremdsprachigen beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten ist eine chinesische Übersetzung mit dem offiziellen Stempel der Übersetzungsstelle beizufügen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ von der Übersetzungsstelle anzubringen und eine Kopie des rechtlichen Qualifikationsnachweises der Übersetzungsstelle vorzulegen ist. 6. Für natürliche Personen, die an der Abwicklung der Registrierungsgeschäfte beteiligt sind, ist eine Echtnamen-Verifizierung erforderlich. Die Identitätsinformationen können durch das Echtnamen-Verifizierungssystem der Registrierungsbehörde überprüft werden. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Verifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen.

  • Zuständige Behörde:

    Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing