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Wenn Sie ein Unternehmen in Beijing gründen möchten, folgen Sie bitte den unten stehenden Schritten.

Nur zwei Schritte sind erforderlich

Hier sind einige Materialien, die Sie vorbereiten müssen

Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) des Unternehmens

Original der Unternehmenssatzung

Qualifikationsdokumente der Gesellschafter

Original der Ernennungsdokumente des gesetzlichen Vertreters, der Vorstandsmitglieder, der Aufsichtsratsmitglieder und der leitenden Angestellten

Kopie des Dokuments über die legale Nutzung des Sitzes (der Geschäftsräume)

Original der Kapitalprüfungsdokumente

Original des Genehmigungsdokuments der Wertpapieraufsichts- und -verwaltungsbehörde des Staatsrats

Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente)

Kopie des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing

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Antragsunterlagen
  • 1.Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) des Unternehmens (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern ein und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben zusammen eingereicht.)
  • 2. Ein Original der Unternehmenssatzung (Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterzeichnet von allen Gesellschaftern; bei einer Aktiengesellschaft unterzeichnet von allen Gründern; die Satzung eines vollständig in staatlichem Besitz befindlichen Unternehmens sollte von der Aufsichts- und Verwaltungsbehörde für Staatsvermögen oder vom Vorstand formuliert und dann bei der Aufsichts- und Verwaltungsbehörde für Staatsvermögen zur Genehmigung vorgelegt werden. Bei einer natürlichen Person wird vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. )
  • 3. Qualifikationsdokumente der Gesellschafter

    Natürliche Personen als Gesellschafter: eine Kopie des Personalausweises für Einwohner der Volksrepublik China.

    Juristische Personen als Gesellschafter: eine mit dem offiziellen Stempel versehene Kopie des Gewerbescheins (Wenn der Gesellschafter eine juristische Person ist, ist eine Kopie des Gewerbescheins einzureichen. Bezüglich der Vorgehensweise zur Einreichung von Qualifikationsbescheinigungen für andere Arten von Gesellschaftern siehe „Allgemeiner Leitfaden für die Registrierung von Marktteilnehmern“.)

  • 4. Ein Original der Ernennungsdokumente des gesetzlichen Vertreters, der Vorstandsmitglieder, der Aufsichtsratsmitglieder und der leitenden Angestellten (Gemäß den Anforderungen des „Gesellschaftsgesetzes“ und der Satzung der Gesellschaft muss eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen Gesellschafterbeschluss oder einen Beschluss der Gesellschafterversammlung vorlegen, und eine durch Initiierung gegründete Aktiengesellschaft muss das Protokoll der Gesellschafterversammlung vorlegen (eine durch Aktienausgabe gegründete Aktiengesellschaft muss das Protokoll der Gründungsversammlung vorlegen); vollständig in Staatsbesitz befindliche Unternehmen müssen Dokumente vorlegen, die die Ernennung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Festlegung des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden durch die Aufsichts- und Verwaltungsbehörde für Staatsvermögen genehmigen. Sehen das „Gesellschaftsrecht“ und die Satzung vor, dass die Ernennung des Personals der Organisationsstruktur der Gesellschaft durch den Vorstand, den Aufsichtsrat oder die Personalversammlung (Personalvertreterversammlung) erfolgen muss, sind auch entsprechende Unterlagen wie der von den Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Vorstandsbeschluss, der von den Aufsichtsratsmitgliedern unterzeichnete Aufsichtsratsbeschluss und der von den Arbeitnehmern (Personalvertretern) unterzeichnete Beschluss der Personalversammlung (der Personalvertreterversammlung) vorzulegen. Anmerkungen: 1. Als leitende Angestellte gelten der Geschäftsführer, der stellvertretende Geschäftsführer und der Finanzvorstand des Unternehmens, der Sekretär des Verwaltungsrats des börsennotierten Unternehmens und andere in der Satzung des Unternehmens festgelegte Personen. 2. Eine Aktiengesellschaft muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat einrichten, wobei der Vorstand aus fünf bis neunzehn Mitgliedern und der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss, und der Anteil der Personalvertreter im Aufsichtsrat muss mindestens ein Drittel betragen. 3. Ein vollständig in Staatsbesitz befindliches Unternehmen muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat einrichten, wobei der Aufsichtsrat aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen muss, von denen der Anteil der Personalvertreter mindestens ein Drittel betragen muss.)
  • 5. Eine Kopie des Dokuments über die legale Nutzung des Sitzes (der Geschäftsräume) (Eine Kopie der Immobilieneigentumsurkunde, die vom Eigentümer unterzeichnet oder abgestempelt wurde, ist vorzulegen. Handelt es sich bei dem Eigentümer um eine natürliche Person, muss er eigenhändig unterzeichnen; handelt es sich bei dem Eigentümer um ein Unternehmen oder eine Organisation, muss dessen/deren offizieller Stempel angebracht werden. Für andere Fälle siehe „Allgemeiner Leitfaden für die Registrierung von Marktteilnehmern“.)
  • 6. Ein Original der Kapitalprüfungsdokumente (Eine durch Aktienausgabe gegründete Aktiengesellschaft muss einen Kapitalprüfungsnachweis vorlegen, der von einer rechtmäßig gegründeten Kapitalprüfungseinrichtung ausgestellt wurde. Handelt es sich bei der ersten Kapitaleinlage der Initiatoren um nicht monetäre Vermögenswerte, ist ein Nachweisdokument vorzulegen, das die Übertragung der Eigentumsrechte belegt.)
  • 7. Ein Original des Genehmigungsdokuments der Wertpapieraufsichts- und -verwaltungsbehörde des Staatsrats (es ist vorzulegen, wenn eine durch Aktienausgabe gegründete Aktiengesellschaft öffentlich Aktien emittiert)
  • 8. Eine Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) (Wenn Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse des Staatsrats vorsehen, dass die Gründung eines Unternehmens gemeldet und genehmigt werden muss, oder wenn der Geschäftsumfang der beantragten Registrierung des Unternehmens Projekte umfasst, die vor der Registrierung gemäß den Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Beschlüssen des Staatsrates gemeldet und genehmigt werden müssen, ist eine Kopie der entsprechenden Genehmigungsdokumente oder Lizenzdokumente einzureichen.)
  • 9. Ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (Falls die Angelegenheit in Form von Mitteilungs- und Verpflichtung bearbeitet wird, ist es auch erforderlich, die Unterlagen „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Investors (des gesetzlichen Vertreters)“ sowie „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Einreichers“ einzureichen)
Zur gegebenen Zeit kann in entsprechenden Zulassungsstellen der Antrag bearbeitet werden.
Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing:

Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao)

(北京市政务服务中心:北京市丰台区西三环南路1号(六里桥西南角))

Werktags: 09:00-12:00 Uhr, 13:30-17:00 Uhr

Einige Dinge, die Sie im Voraus wissen sollten

  • Gebühren:

    Gebührenfrei

  • Voraussetzungen für die Annahme:

    1. Für den Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen soll weißes A4-Papier verwendet werden und die Unterlagen sind mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich auszufüllen und zu unterzeichnen. 2. Bei Unterlagen, die am Schalter vor Ort eingereicht werden, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis für die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf eine Kopie, so ist das Original vorzulegen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder von dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden. 3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente als Original-Abbilder (Original-Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden. 4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Bei der Unterzeichnung von Dokumenten im Auftrag anderer ist die Vorlage einer vom Beauftragten unterzeichneten Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben werden. 5. Bei fremdsprachigen Unterlagen oder bei fremdsprachigen beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten ist eine chinesische Übersetzung mit dem offiziellen Stempel der Übersetzungsstelle beizufügen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ von der Übersetzungsstelle anzubringen und eine Kopie des rechtlichen Qualifikationsnachweises der Übersetzungsstelle vorzulegen ist. 6. Für natürliche Personen, die an der Abwicklung der Registrierungsgeschäfte beteiligt sind, ist eine Echtnamen-Verifizierung erforderlich. Die Identitätsinformationen können durch das Echtnamen-Verifizierungssystem der Registrierungsbehörde überprüft werden. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Verifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen.

  • Zuständige Behörde:

    Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing