BEIJING, CHINA
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Jing Ren She Fa [2021] Nr. 8

Um  die „Vorschriften zur Optimierung des Geschäftsumfelds der Stadt  Beijing“ umzusetzen und das Geschäftsumfeld sowie die damit verbundenen  Anforderungen weiter zu optimieren, wird im Bereich der China (Beijing)  Pilot-Freihandelszone (im Folgenden als „Pilot-Freihandelszone“  bezeichnet) beim Antrag auf Geschäftslizenz für die Entsendung von  Arbeitskräften das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem implementiert.  Der Bearbeitungsprozess, die Arbeitsstandards und sonstige relevanten  Angelegenheiten werden nun wie folgt bekannt gegeben:

I. Geltungsbereich

Die  gemäß dem Gesellschaftsrecht in der Pilot-Freihandelszone registrierten  Unternehmen oder Antragsteller, die eine Mitteilung über die  Vorabgenehmigung von Unternehmensnamen erhalten haben (im Folgenden  zusammenfassend als „Antragsteller“ bezeichnet), können durch das  Mitteilungs- und Verpflichtungssystem eine Geschäftslizenz für die  Entsendung von Arbeitskräften erhalten.

II. Genehmigungsbehörde

Das  Bezirksbüro für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt  Beijing, in dessen Bezirk sich die Pilot-Freihandelszone befindet, sowie  das Büro für soziale Angelegenheiten und das Büro für die  administrative Genehmigung der Wirtschafts- und  Technologieentwicklungszone Beijings (kurz: „Genehmigungsbehörde“) sind  für die spezifische Arbeit im Bereich der Erteilung der  Geschäftslizenzen für die Entsendung von Arbeitskräften, die Inspektion  und Aufsicht in der jeweils zuständigen Pilot-Freihandelszone  verantwortlich.

III. Spezifische Bedeutungen

Das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften umfasst vier Aspekte:

(I)  Mitteilungen: Die Genehmigungsbehörde für die Geschäftslizenz zur  Entsendung von Arbeitskräften, in dessen Bezirk sich die  Pilot-Freihandelszone befindet, formuliert und veröffentlicht das  „Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die Geschäftslizenz zur  Entsendung von Arbeitskräften in Beijing“ und informiert den  Antragsteller über die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für  den Antrag auf die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften  sowie die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen bei Verletzung der  Verpflichtung usw. mit einem Mal.

(II)  Verpflichtungen: Der Antragsteller verpflichtet sich freiwillig, die  Voraussetzungen für die Geschäftslizenz zur Entsendung von  Arbeitskräften zu erfüllen, die erforderlichen Unterlagen einzureichen  und die Folgen einer Verletzung der Verpflichtung zu tragen.

(III)  Genehmigung: Der Antragsteller verpflichtet sich und legt der  Genehmigungsbehörde entsprechende Unterlagen gemäß den Verpflichtungen  vor. Die Antragsunterlagen sollen vollständig sein und der rechtlich  festgelegten Form entsprechen. Die Genehmigungsbehörde entscheidet vor  Ort über die Erteilung der Geschäftslizenz für die Entsendung von  Arbeitskräften.

(IV)  Aufsicht: Die Genehmigungsbehörde organisiert gemäß dem Gesetz die  laufende und nachträgliche Aufsicht der Situation der  Verpflichtungserfüllung von Unternehmen für die Entsendung von  Arbeitskräften, die die „Geschäftslizenz für die Entsendung von  Arbeitskräften“ erhalten haben.

IV. Bearbeitungsverfahren

(I) Einreichung des Antrags

Der  Antragsteller reicht den „Antrag auf Geschäftslizenz für die Entsendung  von Arbeitskräften“ sowie das „Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben  für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften in Beijing“  bei der Genehmigungsbehörde ein, in der sich der Ort der Registrierung  befindet. Wenn der Antragsteller selbst ein bevollmächtigter Vertreter  ist, muss gleichzeitig die „Vollmacht“ eingereicht werden.

(II) Unterzeichnung der Verpflichtungen

Nachdem  der Antragsteller das „Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die  Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften in Beijing“ gelesen  hat, unterzeichnet er freiwillig das Verpflichtungsschreiben und  verpflichtet sich, dass er die von der Genehmigungsbehörde mitgeteilten  Informationen vollständig verstanden hat und die Verantwortung für  entsprechende Disziplinarmaßnahmen bei Verletzung der Verpflichtung  trägt. Das „Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die  Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften in Beijing“ liegt in  zweifacher Ausfertigung vor, die Regierungsstelle und der Antragsteller  behält jeweils ein Exemplar.

(III) Überprüfungskriterien

Die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde prüfen die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen.

1.  Es wird geprüft, ob Name, Anschrift, gesetzlicher Vertreter und andere  wichtige Informationen des Antragstellers mit den registrierten  Informationen bei der Marktaufsicht übereinstimmen.

2.  Bei Fehlern in den Antragsunterlagen, die vor Ort korrigiert werden  können, darf der Antragsteller diese vor Ort korrigieren; sind die  Antragsunterlagen unvollständig oder entsprechen sie nicht der rechtlich  festgelegten Form, so wird der Antragsteller in einem Mal über alle  Inhalte vor Ort unterrichtet, die ergänzt und korrigiert werden müssen.  Der Antragsteller kann den Antrag nach Ergänzung und Korrektur erneut  einreichen.

(IV) Treffen einer Entscheidung

1.  Stellen die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde fest, dass der  Antragsgegenstand dem Umfang der Geschäftslizenz für die Entsendung von  Arbeitskräften entspricht, die Antragsunterlagen vollständig sind und in  der rechtlich festgelegten Form vorliegen, so wird vor Ort über die  Genehmigung entschieden und die „Geschäftslizenz für die Entsendung von  Arbeitskräften“ wird innerhalb von 0,5 Arbeitstag angefertigt und  ausgestellt.

2.  Beschließt die Genehmigungsbehörde, den Antrag des Antragstellers nicht  anzunehmen, so stellt sie einen Ablehnungsbescheid aus, erläutert die  Gründe für die Nichtannahme und unterrichtet den Antragsteller über das  Recht, nach dem Gesetz eine behördliche Überprüfung zu beantragen oder  ein Verwaltungsverfahren einzuleiten.

(V) Zustellung von Dokumenten

Entscheidet  sich der Antragsteller für die Abholung vor Ort, so unterschreibt  er die Zustellbestätigung der Genehmigungsbehörde. Entscheidet sich der  Antragsteller für die Zustellung per Versand, so vermerken die  Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde die Versandmethode auf der  Zustellbestätigung und kleben darauf den Versandbeleg.

(VI) Archivierung der Unterlagen

Die  Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde müssen die vom Antragsteller  eingereichten Bearbeitungsunterlagen für die Geschäftslizenz zur  Entsendung von Arbeitskräften archivieren und die Form der Genehmigung  als „Mitteilungen und Verpflichtungen“ kennzeichnen.

Die  zu archivierenden Unterlagen umfassen: „Antrag auf Geschäftslizenz für  die Entsendung von Arbeitskräften“, „Mitteilungs- und  Verpflichtungsschreiben für die Geschäftslizenz zur Entsendung von  Arbeitskräften in Beijing“, Unternehmenssatzung, Finanzprüfungsbericht  oder Kapitalprüfungsbericht, Immobilienzertifikat und Pachtvertrag,  „Vollmacht“ des bevollmächtigten Vertreters, vom Verantwortlichen der  Genehmigungsbehörde unterzeichnete Vor-Ort-Inspektionsprotokolle usw.

(V) Veröffentlichung der Verpflichtungen

Nach  der Genehmigung der Geschäftslizenz des Antragstellers für die  Entsendung von Arbeitskräften durch das Mitteilungs- und  Verpflichtungssystem muss die Genehmigungsbehörde gemäß den Bestimmungen  über die Veröffentlichung der Verwaltungsgenehmigungen innerhalb von 7  Arbeitstagen die Liste der zugelassenen Unternehmen für die Entsendung  von Arbeitskräften sowie deren Verpflichtungen auf ihrer Portal-Webseite  gegenüber der Öffentlichkeit bekannt geben und relevante Informationen  in Echtzeit aktualisieren.

(VI) Inspektion

(I)  Behörde für die Inspektion: Die Genehmigungsbehörde ist dafür  verantwortlich, die Situation der Verpflichtungserfüllung durch  Unternehmen, die im Bereich der Entsendung von Arbeitskräften tätig  sind, zu untersuchen und zu überprüfen.

(II)  Inspektion vor Ort: Für Unternehmen, die im Bereich der Entsendung von  Arbeitskräften tätig sind und durch das Mitteilungs- und  Verpflichtungssystem ihre Geschäftslizenz für die Entsendung von  Arbeitskräften erhalten haben, sollten innerhalb von drei Monaten,  nachdem das Unternehmen die „Geschäftslizenz für die Entsendung von  Arbeitskräften“ erhalten hat, zwei Mitarbeiter arrangiert werden, um die  Wahrheit der Inhalte der Verpflichtungen sowie die Situation der  Verpflichtungserfüllung zu überprüfen. Dabei sollten  Inspektionsprotokolle erstellt werden.

(III) Gegenstände der Inspektion

1. Ob eine feste Betriebsstätte vorhanden ist, in der Geschäfte durchgeführt werden können;

2. Ob geeignete Geräte und Einrichtungen für Geschäftsaktivitäten vorhanden sind;

3.  Ob Verwaltungssysteme für die Entsendung von Arbeitskräften vorhanden  sind, die den gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen  entsprechen: einschließlich Arbeitsverträge, Arbeitsentgelte,  Sozialversicherungen, Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub,  Arbeitsdisziplin und andere Regel- und Vorschriftentexte in Bezug auf  die unmittelbaren Interessen der Arbeitnehmer; mit dem Arbeitgeber zu  unterzeichnender Mustervertrag für die Entsendung von Arbeitskräften.

VII. Stärkung der laufenden und nachträglichen Aufsicht

Verstärkung  der Verwaltungskontrollen zur Gesetzesvollstreckung, Durchführung der  Aufsicht nach dem Muster „doppelter Zufall, eine Veröffentlichung“, um  Verstöße gegen Gesetze sowie Vorschriften unverzüglich und in  Übereinstimmung mit dem Gesetz zu ermitteln und zu behandeln. Bei  Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften, die seit einem Jahr  die „Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften“ erhalten,  aber ihre jährliche Geschäftssituation nicht berichtet oder keine  Geschäftstätigkeiten durchgeführt haben, sind regelmäßige Kontrollen  durchzuführen. Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften, die  ihre jährliche Geschäftssituation nicht berichten oder nicht  wahrheitsgemäß berichten, sowie Unternehmen, bei denen erhebliche  Geschäftsrisiken festgestellt wurden, werden veröffentlicht. Einrichtung  eines Verwaltungssystems für die Krediteinstufung, Kreditbewertung,  Risikobewertung oder Aufnahme in eine schwarze Liste bei Unternehmen für  die Entsendung von Arbeitskräften, gemäß den Gesetzen und Vorschriften  wird der jährliche Inspektionszustand der Unternehmen für die Entsendung  von Arbeitskräften der Öffentlichkeit bekannt gegeben, gemäß den  Gesetzen und Vorschriften werden Subjekte bestraft, die ihre  Verpflichtungen nicht eingehalten haben.

VIII. Strafe für Nichteinhaltung von Verpflichtungen sowie Vertrauensbruch

(I)  Erfüllt das Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften seine  Verpflichtung nicht, so ordnet ihm die Genehmigungsbehörde Korrekturen  innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist an. Erfüllt es die  Voraussetzungen nach den Korrekturen immer noch nicht, wird die  Entscheidung über seine Geschäftslizenz zur Entsendung von  Arbeitskräften widerrufen.

(II)  Gibt das Unternehmen für die Entsendung von Arbeitskräften falsche  Verpflichtungen ab, wird die Entscheidung über seine Geschäftslizenz zur  Entsendung von Arbeitskräften unmittelbar von der Genehmigungsbehörde  widerrufen und das Unternehmen wird in gleicher Weise behandelt wie in  Fällen, bei denen ohne Erlaubnis Geschäftstätigkeiten zur Entsendung von  Arbeitskräften ausgeübt wurden.

IX. Veröffentlichung von disziplinarischen Informationen und Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit

(I)  Informationen zu Nichteinhaltung von Verpflichtungen sowie  Vertrauensbruch seitens der Unternehmen für die Entsendung von  Arbeitskräften werden in die „Serviceplattform für Informationen zur  öffentlichen Kreditwürdigkeit in Beijing“ aufgenommen. Dabei werden die  Standards für die Veröffentlichung von Informationen, die  Veröffentlichungszeit sowie die Bedingungen, Kanäle, Methoden, Fristen  und Verfahren für die Beantragung der Wiederherstellung der  Kreditwürdigkeit in Übereinstimmung mit den „Verwaltungsmaßnahmen für  die Überprüfung und Genehmigung der Regierungsdienste der Stadt Beijing  mittels Mitteilung und Verpflichtung“ und den entsprechenden  Verordnungen der städtischen Wirtschafts- und Informationsabteilungen  durchgeführt.

(II)  Behandlung von Einsprüchen gegen die Veröffentlichung der  Kreditwürdigkeit: Wenn das Unternehmen für die Entsendung von  Arbeitskräften der Ansicht ist, dass die Informationen zu  Nichteinhaltung von Verpflichtungen sowie Vertrauensbruch auf der  „Serviceplattform für Informationen zur öffentlichen Kreditwürdigkeit in  Beijing“ den Tatsachen widersprechen oder nicht veröffentlicht werden  sollten, kann es einen schriftlichen Einspruch bei den städtischen  Wirtschafts- und Informationsabteilungen einlegen oder seine  schriftliche Meinung bei der Genehmigungsbehörde abgeben.

(III)  Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit: Die Bedingungen, Kanäle,  Methoden, Fristen und Verfahren für die Beantragung der  Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers sollten in  Übereinstimmung mit den „Verwaltungsmaßnahmen für die Überprüfung und  Genehmigung der Regierungsdienste der Stadt Beijing mittels Mitteilung  und Verpflichtung“ und den entsprechenden Verordnungen der städtischen  Wirtschafts- und Informationsabteilungen durchgeführt werden.

X. Arbeitsanforderungen

(I)  Alle Genehmigungsbehörden sollten diese Arbeit als wichtige Maßnahme  und wichtigen Ausgangspunkt für die Vertiefung der Reform der „Trennung  von Gewerbeschein und Geschäftslizenzen“ sowie für die Optimierung des  Geschäftsumfelds ansehen, um verschiedene Standards und Arbeitsprozesse  möglichst sorgfältig zu implementieren und eine ordnungsgemäße  Durchführung bei der Reform der Geschäftslizenzen für die Entsendung von  Arbeitskräften sicherzustellen.

(II)  Falls bei Mitarbeitern der Genehmigungsbehörden Machtmissbrauch,  Pflichtverletzungen oder Missbrauch zum persönlichen Vorteil bei der  Erledigung der Mitteilungs- und Verpflichtungsarbeiten für  Geschäftslizenzen zur Entsendung von Arbeitskräften festgestellt werden,  werden sie gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Rechts- und  Verwaltungsvorschriften behandelt.

XI. Sonstige Angelegenheiten

(I)  Bei denjenigen, die bei der Beantragung der Geschäftslizenz für die  Entsendung von Arbeitskräften sich nicht für das Mitteilungs- und  Verpflichtungssystem entscheiden, muss die Genehmigungsbehörde gemäß den  „Maßnahmen zur Durchführung der Verwaltungsgenehmigung für die  Entsendung von Arbeitskräften“ die Bearbeitung durchführen.

(II)  Die Verwaltungsbehörden für Humanvermögen und soziale Sicherheit auf  städtischer Ebene und Bezirksebene sollten den Mechanismus zur  Bearbeitung von Beschwerden sowie Meldungen verbessern und Beschwerden  sowie Meldungen im Zusammenhang mit dem Mitteilungs- und  Verpflichtungssystem rechtzeitig bearbeiten.

Über  die Situation und Probleme bei der Umsetzung des Mitteilungs- und  Verpflichtungssystems sollten die entsprechenden Bezirke rechtzeitig mit  der Abteilung für Arbeitsbeziehungen des städtischen Büros für  Humanvermögen und soziale Sicherheit verständigen und kommunizieren.

(III) Diese Bekanntmachung wird ab dem Tag der Veröffentlichung umgesetzt.


Büro für Humanvermögen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing

26.08.2021



Anhang 1: Antrag auf Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften

Anhang 2: Vollmacht

Anhang 3: Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften in Beijing

附件1:劳务派遣经营许可申请书Anhang 1  Antrag auf Geschäftslizenz für die Entsendung von Arbeitskräften.docx

附件2:授权委托书 Anhang 2 Vollmacht.docx

附件3:北京市劳务派遣经营许可告知承诺书 Anhang 3 Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die Geschäftslizenz zur Entsendung von Arbeitskräften in Beijing.docx




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