Für Ausländer, Hongkong-, Macao- und Taiwan-Ansässige sowie Auslandschinesen können folgende Informationen bei der Beantragung und der Erneuerung eines Führerscheins in Beijing hilfreich sein.

Bitte finden Sie die Informationen, die auf Ihre Umstände zutreffen.

  • Die vorläufige Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge
    Personen mit einem nicht-festlandchinesischen Kfz-Führerschein, die sich vorübergehend in Festlandchina aufhalten, können eine vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten beantragen.
  • Beantragung eines Führerscheins in der VR China mit einem nicht-festlandchinesischen Führerschein
    Inhaber eines gültigen nicht-festlandchinesischen Führerscheins können nach den folgenden Hinweisen in der VR China einen Führerschein beantragen (entsprechend den Fahrzeugtypen des ausländischen Führerscheins).
  • Erneuerung und Überprüfung des Führerscheins
    Der Fahrer mit einem in Beijing ausgestellten Führerschein sollte innerhalb von 90 Tagen vor Ablauf des Führerscheins die Erneuerung und Überprüfung seines Führerscheins rechtzeitig beantragen.
  • Antrag auf Erteilung einer Kfz-Prüfplakette
    Für Kraftfahrzeuge, die den chinesischen technischen Sicherheitsstandards für Kraftfahrzeuge entsprechen, ist die Kfz-Prüfplakette bei der Prüfstelle, bei der das Fahrzeug geprüft wird, zu beantragen.
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