Senkung der Mindestgrenze für Steuerrückerstattungen beim Kauf von ausländischen Reisenden

german.beijing.gov.cn
2025-05-07

Am 27. April hat die chinesische Staatliche Steuerverwaltung die „Verwaltungsvorschriften für die Steuerrückerstattung beim Kauf von ausländischen Reisenden“ überarbeitet und weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Steuerrückerstattung bei der Ausreise eingeführt.

Ausländische Reisende können nun einen Antrag auf Steuerrückerstattung bei der Ausreise stellen, wenn der Betrag der an einem und demselben Tag in demselben Geschäft erworbenen Waren, für die eine Steuerrückerstattung möglich ist, 200 Yuan RMB beträgt und auch weitere relevante Bestimmungen erfüllt werden. Bei einem Rückerstattungsbetrag von maximal 20.000 Yuan RMB können ausländische Reisende zwischen einer Bargeldrückerstattung oder einer Überweisung per Banktransfer wählen. Bei der Überweisung per Banktransfer gibt es keine Obergrenze für den Betrag.

Zugleich wurden die Verfahren für die Steuerrückerstattung vereinfacht, um ausländischen Reisenden die Nutzung der Steuerrückerstattung beim Ausreisen zu erleichtern. Beispielsweise wurde das Informationssystem optimiert, um den gesamten Prozess der Steuerrückerstattung bei der Ausreise elektronisch zu verwalten. Wenn Geschäfte die Unterlagen der Rückerstattung ausstellen, können sie automatisch die Rechnungsinformationen einfügen, was die Effizienz bei der Ausstellung der Unterlagen und der Überprüfung erhöht und die Wartezeit der Reisenden verkürzt.

Die Steuerbehörden werden die Öffentlichkeitsarbeit und Beratung zu den relevanten Richtlinien weiterhin verstärken, eine dynamische Karte der Geschäfte, bei denen eine Steuerrückerstattung möglich ist, für ausländische Reisende zur Verfügung stellen und Leitfäden zur Erteilung der Steuerrückerstattung bei der Ausreise in verschiedenen Sprachen verfassen, um den Bedürfnissen von Reisenden unterschiedlicher Nationalitäten gerecht zu werden und das Einkaufserlebnis für ausländische Reisende weiter zu verbessern.

(Inhaltsquelle: China Taxation News)

Anhänge