
Am 1. Juli wurde in Beijing erstmals die papierlose Abwicklung zur Steuererstattung bei Ausreise landesweit erfolgreich eingeführt.
Seit dem 1. Juli wurde die „vollständig papierlose Abwicklung“ als eine der Kernmaßnahmen der Richtlinie der Steuererstattung bei Ausreise 2.0 in ganz China eingeführt. Reisende müssen lediglich nach der Einreise an einem beliebigen Ort über den mobilen Browser einen QRCode scannen und einmalig ihre persönlichen Identifikationsdaten eingeben, um einen personalisierten, landesweit gültigen Servicecode für die Steuererstattung bei Ausreise zu generieren. Dieser Code kann an allen Geschäften mit Steuererstattung bei Ausreise und an allen Ausreisehäfen im ganzen Land verwendet werden – „ein Code für alles“. Darüber hinaus können Reisende jederzeit auf ihrem Mobiltelefon alle Informationen einsehen, darunter elektronische Anträge auf Steuererstattung bei Ausreise, elektronische Rechnungen und den Bearbeitungsstatus – der gesamte Erstattungsprozess ist vollständig transparent und rückverfolgbar.
Mit der Umstellung auf die vollständig papierlose Steuererstattung bei Ausreise profitieren die nicht-festlandchinesischen Einkaufsreisenden in größtmöglichem Maße. Sie können sich nun endgültig von umständlichen Prozessen verabschieden und müssen nicht länger wiederholt Daten ausfüllen und mehrfach Papierbelege einreichen. Sie müssen sich nicht mehr um die Mitnahme und sichere Aufbewahrung von Papierbelegen für die Steuererstattung bei Ausreise kümmern und vermeiden wirksam Probleme wie Schwierigkeiten bei Erstattungen durch Verlust oder Beschädigung von Belegen. Dies stärkt kontinuierlich das Sicherheitsgefühl und das Gewinngefühl der Reisenden.
Die papierlose Umstellung bringt auch für alle Geschäfte mit Steuererstattung bei Ausreise in ganz Beijing eine umfassende Modernisierung der Abwicklungsmodelle. Über das OnlineInformationssystem kann durch Scannen des QRCodes die elektronische Erfassung der Identifikationsdaten der Reisenden erfolgen; das System generiert automatisch den elektronischen Antrag auf Steuererstattung bei Ausreise und übermittelt ihn synchron auf das Mobiltelefon des Reisenden – der gesamte Vorgang kommt ohne handschriftliche Eintragungen und ohne Ausdrucke aus. Im Vergleich zum herkömmlichen papierbasierten Verfahren schließt die elektronische Erfassung der Geschäfte mit Steuererstattung bei Ausreise manuelle Ausfüllfehler bereits an der Quelle aus, erhöht die Effizienz bei der Erstellung von Belegen für die Steuererstattung bei Ausreise und die Datengenauigkeit erheblich, verkürzt die Bearbeitungsdauer pro Vorgang deutlich, reduziert zugleich den Verbrauch von Papier und Verbrauchsmaterialien und senkt effektiv die Betriebskosten der Geschäfte. Die Abwicklung der Steuererstattung bei Ausreise wird somit effizienter, präziser, kohlenstoffärmer und bequemer.
(Inhaltsquelle: Steueramt der Stadt Beijing, Staatliche Steuerverwaltung)