Nur zwei Schritte sind erforderlich
Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) einer Zweigniederlassung
Kopie der Dokumente, die sich auf Unterlagen zur Verwendung der Geschäftsräume beziehen
Kopie des Gewerbescheins des Partnerschaftsunternehmens, zu dem die Zweigstelle gehört
Original der Vollmacht aller Partner zur Ernennung der für die Ausführung der Angelegenheiten der Zweigstelle zuständigen Person sowie Kopie des Identitätsnachweises der zuständigen Person
Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente)
Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing
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Online-Beantragung:
https://banshi.beijing.gov.cn
Adressen für die Bearbeitung vor Ort:
Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing: Umfassende
Serviceschalter, Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai, Beijing (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao) (北京市丰台区西三环南路1号(六里桥西南角) 综合窗口)
Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Subzentrums der Stadt Beijing: Zone II, Xinhuadong-Straße 48, Bezirk Tongzhou, Beijing (südöstliche Ecke) (Umfassende Serviceschalter) (北京市通州区新华东街48号二区(东南角)(综合窗口))
Öffnungszeiten:
Werktags 9:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
(Verlängerte Servicezeiten: samstags 9:00 - 13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, Terminvereinbarung erforderlich))
Terminvereinbarung:
Online-Terminvereinbarung: http://banshi.beijing.gov.cn/
Telefonische Terminvereinbarung: +86-10-89150001
Einige Dinge, die Sie im Voraus wissen sollten
Gebührenfrei
1. Für den Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen soll weißes A4-Papier verwendet werden und die Unterlagen sind mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich auszufüllen und zu unterzeichnen. 2. Bei Unterlagen, die am Schalter vor Ort eingereicht werden, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis für die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf eine Kopie, so ist das Original vorzulegen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder von dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden. 3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente als Original-Abbilder (Original-Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden. 4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Bei der Unterzeichnung von Dokumenten im Auftrag anderer ist die Vorlage einer vom Beauftragten unterzeichneten Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben werden. 5. Bei fremdsprachigen Unterlagen oder bei fremdsprachigen beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten ist eine chinesische Übersetzung mit dem offiziellen Stempel der Übersetzungsstelle beizufügen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ von der Übersetzungsstelle anzubringen und eine Kopie des rechtlichen Qualifikationsnachweises der Übersetzungsstelle vorzulegen ist. 6. Für natürliche Personen, die an der Abwicklung der Registrierungsgeschäfte beteiligt sind, ist eine Echtnamen-Verifizierung erforderlich. Die Identitätsinformationen können durch das Echtnamen-Verifizierungssystem der Registrierungsbehörde überprüft werden. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Verifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen.
Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing