Bekanntmachung vom Beijinger Zoll, Nr. 2, 2021
Zur Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen beschloss der Beijinger Zoll, das Pilotprojekt zur Beantragung der Befreiung von Steuerbürgerschaft für hochrangige zertifizierte Unternehmen weiter auszubauen. Die Maßnahmen werden jetzt wie folgt bekannt gegeben:
1. 100 durch den Zoll als hochrangig zertifizierte AEO-Unternehmen, wie z.B. die Beijinger Mercedes Benz Automobil GmbH (Liste siehe Anhang), können die Teilnahme am Pilotprojekt zur Befreiung von Steuerbürgerschaft beim Zoll des Registrierungsortes beantragen, die Unternehmen können als Sender und Empfänger für das Ein- und Ausfuhrgeschäft auf dem Zollabfertigungsformular nach der Zollüberprüfung mit einer Unternehmensgarantieerklärung (Format siehe Anhang) besondere Zollformalitäten abwickeln.
2. Der Geschäftsumfang des Pilotprojekts zur Befreiung von Steuerbürgerschaft umfasst den Differenz der Steuerbürgerschaft für Folgendes: vorübergehende ein- und ausgehende Frachten, eingehende Reparaturwaren, Waren, die einem Zollkontroll- und Bestätigungsverfahren zur Steuerermäßigung und -befreiung unterzogen werden, importierte Leasingwaren und importierte Waren mit Formelpreisen.
3. Der Zoll wird die Qualifikation der am Pilotprojekt beteiligten Unternehmen einstellen, wenn Folgendes auftritt: Herabstufung der Kreditwürdigkeit, Aussetzung von Verwaltungsmaßnahmen für hochrangige zertifizierte Unternehmen, überfällige Bürgerschaftsgeschäfte, mutmaßliche Schmuggelgeschäfte, ausstehende Steuerverbindlichkeiten usw.
4. Die Wirksamkeit des Pilotprojekts wird halbjährlich vom Beijinger Zoll bewertet, und die daran beteiligten Unternehmen sollten mit dem Zoll des Registrierungsortes zusammenarbeiten, um die entsprechenden Arbeiten zu erledigen.
Diese Bekanntmachung wird ab dem Datum der Veröffentlichung implementiert.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung.
Anhang 2 Sondergarantiebrief für Pilotgeschäfte.docx
Beijinger Zoll
10. Februar 2021