Bekanntmachung der allgemeinen Zollverwaltung [2019] Nr. 5 über die weitere Regelung der Quarantäneüberwachung bei der Einreise mit Haustieren

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Bekanntmachung der allgemeinen Zollverwaltung 2019 Nr. 5

Bekanntmachung über die weitere Regelung der Quarantäneüberwachung bei der Einreise mit Haustieren

Amtliche Bekanntmachung [2019] Nr. 5


Um eine weitere Anpassung an die neue Situation der Durchsetzung von Hafengesetzen zu erreichen, sollte die Quarantäneüberwachung bei der Einreise mit Haustieren (Hunden und Katzen) auf sichere, wissenschaftliche und standardisierte Weise durchgeführt werden. Die relevanten Angelegenheiten werden hiermit wie folgt bekannt gegeben:

Nur Hunde oder Katzen (im Folgenden als „Haustiere“ bezeichnet) sind bei der Einreise nach China erlaubt. Es darf maximal ein Haustier pro Person mitgeführt werden. Bei der Einreise mit Haustieren muss der Reisende dem Zoll eine gültige Quarantänebescheinigung und eine Tollwutimpfbescheinigung vorlegen, die von der offiziellen Behörde für Tierquarantäne des Herkunftslandes oder der Herkunftsregion ausgestellt wurde. Das Haustier muss mit einem elektronischen Mikrochip versehen sein.

Haustiere, die nach China mitgeführt werden, müssen für 30 Tage (die Einbehaltungsfrist ist inbegriffen) in einem vom Zoll bestimmten isolierten Bereich unter Quarantäne gestellt werden. Haustiere, die unter Quarantäne gestellt werden müssen, müssen von einem Hafen mit Quarantäneeinrichtungen nach China einreisen. Der Zoll ist für die Überwachung und Untersuchung der Haustiere in Quarantäne zuständig. Der Zoll führt ein klassifiziertes Management der Haustiere durch, die von bestimmten Ländern oder Regionen und nicht näher bestimmten Ländern oder Regionen nach China mitgebracht werden. Die Haustiere, die durch die folgenden Umstände gekennzeichnet sind, sind von der Quarantäne befreit:

Haustiere aus bestimmten Ländern oder Regionen, die mit einem gültigen elektronischen Mikrochip versehen sind und die Quarantäneuntersuchung vor Ort bestanden haben;

Haustiere aus nicht näher bestimmten Ländern oder Regionen, die mit einem gültigen elektronischen Mikrochip versehen sind, über einen Testbericht über Tollwut-Antikörper  verfügen, der von einem anerkannten Labor ausgestellt wurde (der Tollwut-Antikörpertiter muss größer als 0,5 IE/ml sein), und die Quarantäneuntersuchung vor Ort bestanden haben.

Die mitgeführten Haustiere sind Blindenhunde, Hörhunde oder Such- und Rettungshunde, die mit einem gültigen elektronischen Mikrochip versehen sind, und die Quarantäneuntersuchung vor Ort bestanden haben. Außerdem hat die begleitende Person entsprechende Gebrauchshundezertifikate und professionelle Ausbildungsnachweise vorgelegt.

Die Liste der bestimmten Länder oder Regionen, die Liste der anerkannten Labore, deren Testergebnisse für Tollwut-Antikörper akzeptiert werden, und die Liste der Häfen mit Quarantäneeinrichtungen werden von der allgemeinen Zollverwaltung veröffentlicht.

Trifft einer der folgenden Umstände zu, wird der Zoll die Heimtiere gemäß den einschlägigen Bestimmungen innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeben oder vernichten:

Die Anzahl der nach China eingeführten Haustiere übersteigt die festgelegte Höchstanzahl;

Die begleitende Person kann dem Zoll keine gültige Quarantänebescheinigung oder Tollwutimpfbescheinigung vorlegen, die von der offiziellen Behörde für Tierquarantäne des Herkunftslandes oder der Herkunftsregion ausgestellt wurde;

Haustiere, die unter Quarantäne gestellt werden müssen, werden von einem Hafen, der nicht über Quarantäneeinrichtungen verfügt, nach China verbracht. 

Haustiere, die die Quarantäneuntersuchung nicht bestanden haben.

Blindenhunde, Hörhunde und Such- und Rettungshunde, die keinen Impfpass haben, können auf Antrag der begleitenden Person in qualifizierten Einrichtungen gegen Tollwut geimpft werden.

Wenn Haustiere innerhalb einer bestimmten Frist zurückgegeben werden, muss die begleitende Person sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist mit der vom Zoll ausgestellten Einbehaltungsbescheinigung zurücknehmen und aus China ausführen; wenn die begleitende Person dies nicht innerhalb der oben genannten Frist tut, werden solche Haustiere als ausgesetzte Haustiere behandelt.

Die spezifischen Quarantäneanforderungen für die Einfuhr von Haustieren sind im Anhang „Quarantäneanforderungen für nach China eingeführte Haustiere“ aufgeführt.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Diese Bekanntmachung wird hiermit wirksam.

Anhänge: 

1. Quarantäneanforderungen für nach China eingeführte Haustiere

2. Liste der anerkannten Labore, deren Testergebnisse für Tollwut-Antikörper von der allgemeinen Zollverwaltung akzeptiert werden

3. Anmeldeformular für die Informationen über nach China eingeführte Hunde und Katzen

4. Liste der Häfen mit Quarantäneeinrichtungen für nach China eingeführte Haustiere

                                                

Allgemeine Zollverwaltung

                                                2. Januar 2019

(Inhaltsquelle: Allgemeine Zollverwaltung)

(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus Chinesisch. Die Übersetzung dient nur zur Bezugnahme. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)

(Anhang 1) Quarantäneanforderungen für nach China eingeführte Haustiere.doc

(Anhang 2) Labore für serologische Tollwutuntersuchungen, die von der General Administration of Customs, P.R.China, benannt wurden.doc

(Anhang 3) Registrierungsformular zur Einreise begleitender Haustiere (Hunde, Katzen).doc

(Anhang 4) Liste der Häfen, die über Quarantäneeinrichtungen für einreisende Haustiere verfügen.doc

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