Beijing und Tianjin ermöglichen gegenseitige Anerkennung „Sofortiger Steuererstattung beim Kauf“ für Steuerrückerstattung bei Ausreise

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2025-06-29

Die gegenseitige Anerkennung der „Sofortigen Steuererstattung beim Kauf“ für Steuerrückerstattung bei Ausreise zwischen Beijing und Tianjin ist nun offiziell gestartet.

Diese gegenseitige Anerkennung der „Sofortigen Steuererstattung beim Kauf“ für Steuerrückerstattung bei Ausreise zwischen Beijing und Tianjin beendet die bisherige Beschränkung, nach der die „Sofortige Steuererstattung beim Kauf“ nur am Ausreiseort der Einkaufsstätte genutzt werden konnte. Nicht-festlandchinesische Touristen können nach Nutzung des Services in Beijing oder Tianjin frei zwischen den Ausreiseflughäfen wählen, darunter der internationale Flughafen Peking-Hauptstadt und Flughafen Peking-Daxing oder der internationale Flughafen Tianjin-Binhai, und die Steuererstattungsprüfung abschließen. Die Agenturen der Steuerrückerstattung bei Ausreise führen die Vorautorisierung basierend auf den Ergebnissen der Zollabfertigung durch, was sowohl die sofortige Steuererstattung für Touristen als auch die Compliance und Effizienz des Verfahrens gewährleistet.

(Inhaltsquelle: People’s Daily)

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