Ab 2026 bei allen Erstbeantragungen Ausstellung von Sozialversicherungskarte der dritten Generation

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2025-12-30

Die detaillierten Umsetzungsregeln für die „Verwaltungsmaßnahmen für die Sozialversicherungskarte der Stadt Beijing“ wurden kürzlich bekannt gegeben und werden ab dem 1. Januar 2026 umgesetzt. Demnach wird Beijing keine Sozialversicherungskarten der ersten und zweiten Generation mehr ausstellen. Personen, die erstmals eine Karte beantragen, werden durchgehend die Sozialversicherungskarte der dritten Generation erhalten.

Die Sozialversicherungskarte der dritten Generation ist mit einem nationalen Kryptografie-Algorithmus und einer kontaktlosen Funktion ausgestattet. Neben den grundlegenden Funktionen wie Arztbesuchen, Medikamentenkauf und automatisierten Abfragen kann die Sozialversicherungskarte der dritten Generation auch als Identitätsnachweis dienen Damit können Dienstleistungen im Bereich Humanressourcen und soziale Sicherheit in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus wurden Funktionen für Verkehr und Mobilität, Jahreskarten für Parks sowie Finanzdienstleistungen hinzugefügt.

Die Umsetzungsregeln legen fest, dass eine Person die Sozialversicherungskarte nach dem Erhalt an Service-Stellen der kooperierenden Banken in der gesamten Stadt, in den eigenen Verkaufsstellen der städtischen Verkehrskarten (Yikatong, All-in-One-Karten „BEIJING PASS“) oder nach dem Aufladen über die Beijing Yikatong-App nutzen kann, um die Funktion „Verkehr und Mobilität“ (das heißt die kostenpflichtige Nutzung von Bussen und U-Bahn) zu verwenden. Der Anwendungsbereich, die Gültigkeitsdauer und die Regeln für die Funktion „Verkehr und Mobilität“ der Sozialversicherungskarte sind identisch mit denen der Yikatong.

Nach Erhalt der  Sozialversicherungskarte können berechtigte Karteninhaber zu den Service-Stellen der Jahreskarten für Parks in der gesamten Stadt oder zu den Service-Stellen der kooperierenden Banken gehen, um eine Jahreskarte für Parkbesuche zu erwerben. Damit können sie die Funktion „Parkbesuch“ nutzen, das heißt, sie können nach dem kostenpflichtigen Kauf einer Jahreskarte für Parkbesuche die Parks besuchen. Der Anwendungsbereich, die Gültigkeitsdauer und die Regeln für die Funktion „Parkbesuch“ der Sozialversicherungskarte sind identisch mit denen der physischen Jahreskarte für Parkbesuche in Beijing.

Unter der Anleitung des Ministeriums für Humanressourcen und soziale Sicherheit sowie der Volksregierung der Stadt Beijing wurden Geschäftsbanken mit einem großen Netz von Service-Stellenn in der Stadt in die Zusammenarbeit im Bereich der Sozialversicherungskarten einbezogen. Die Zahl der Service-Stellen  für Sozialversicherungskarten wurde von ursprünglich über 300 auf fast 4.000 erhöht. Gleichzeitig wurden Services-Stellen für die sofortige Ausgabe von Sozialversicherungskarten eingerichtet. Karteninhaber können so ihre Anträge auf Beantragung, Ersatz oder Umtausch zu den Services-Stellen der herausgebenden Bank in ihrer  Nähe bringen .

Ab dem 1. Januar 2026 stellt Beijing keine Sozialversicherungskarten der ersten und zweiten Generation mehr aus. Personen, die erstmals eine Karte beantragen, erhalten die Sozialversicherungskarte der dritten Generation. Inhaber einer Sozialversicherungskarte der ersten oder zweiten Generation besitzen sollten im Falle eines Ersatz- oder Umtauschantrags ebenfalls auf die Sozialversicherungskarte der dritten Generation umsteigen, entweder über Online-Kanäle oder die entsprechenden kooperierenden Bank-Services-Stellen. Nach dem Umtausch auf die Sozialversicherungskarte der dritten Generation wird die ursprüngliche Karte der ersten oder zweiten Generation ungültig, sobald der Karteninhaber die neue Karte aktiviert. Wenn kein Umtausch erfolgt ist oder die Karte nicht aktiviert wurde, bleibt die ursprüngliche Karte gültig und kann weiterhin verwendet werden.

(Inhaltsquelle: Beijing Daily)

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