Antrag auf erneute Prüfung

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Wird die Prüfung des Kennzeichenantrags nicht genehmigt, kann der Antragsteller einen Antrag auf erneute Prüfung stellen.

Erneute Prüfung des Kennzeichenantrags für das erste Halbjahr: Stellt der Antragsteller einen Kennzeichenantrag im Zeitraum vom 1. Januar bis 8. März und ist er mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden, sollte er im Zeitraum für die erneute Prüfung vom 9. April bis zum 8. März desselben Jahres (innerhalb von 15 Tagen) eine erneute Prüfung beantragen und das Ergebnis der erneuten Prüfung ab 25. Mai desselben Jahres einsehen;

Erneute Prüfung des Kennzeichenantrags für das zweite Halbjahr: Stellt der Antragsteller einen Kennzeichenantrag im Zeitraum vom 1. August bis 8. Oktober und ist er mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden, sollte er im Zeitraum vom 9. November bis zum 23. November (innerhalb von 15 Tagen) eine erneute Prüfung beantragen und das Ergebnis der erneuten Prüfung ab 25. Dezember desselben Jahres einsehen.

Nachdem der Antragsteller sich in das System eingeloggt hat und in das Benutzerzentrum gelangt ist, klickt er im Funktionsbereich für die Kennzeichenzuteilung auf „Mein Familienantrag“, um die Informationen zum Antragsformular und die Gründe für das Nichtbestehen der Prüfung abzufragen.

Der Antragsteller sollte sorgfältig nachsehen, ob die eingetragenen Informationen fehlerhaft sind. Liegt ein Fehler vor, sollte der Antragsteller im nächsten Antragszeitraum eine „Erneute Antragstellung“ durchführen, dabei die Antragsinformationen ändern und den Antrag erneut einreichen. Wenn Sie sich vergewissert haben, dass die eingetragenen Informationen korrekt sind, können Sie gemäß den angezeigten „Anweisungen zum Prozess der erneuten Prüfung“ eine „Erneute Antragstellung“ durchführen, oder mit Ihren Nachweisunterlagen zur zuständigen Prüfungsbehörde gehen, um eine erneute Prüfung zu beantragen.

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