Leben in Beijing
Beantragung von Autokennzeichen durch Ausländer in Beijing
Antragsverfahren für Einzelpersonen
Erste Beantragung
Bestätigung der Antragsberechtigung
Sie besitzen keinen auf Ihren Namen zugelassenen Personenkraftwagen in Beijing, Sie besitzen kein auf Ihren Namen zugelassenes Kraftfahrzeug, das verschrottet werden sollte, aber nicht abgemeldet wurde, und Sie sind im Besitz eines gültigen, von der Verkehrsverwaltungsabteilung des Büros für öffentliche Sicherheit ausgestellten Führerscheins für Kraftfahrzeuge; und Sie erfüllen außerdem folgende Voraussetzungen: Sie sind im Besitz eines Personalausweises für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Ausländer bzw. einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder eines Besuchsvisums mit einer Gültigkeit von einem Jahr oder länger, die/das von Beijing ausgestellt wurde, und Sie sind im Besitz einer von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellten gültigen Unterkunftsregistrierung, die bescheinigt, dass Sie seit einem Jahr oder länger in Beijing leben.