Leben in Beijing
Beantragung eines Führerscheins in der VR China mit einem nicht-festlandchinesischen Führerschein
Dinge, die Sie im Voraus wissen sollten
Der Antragsteller kann einen Führerschein der VR China beantragen, der dem Fahrzeugtyp seines nicht-festlandchinesischen Führerscheins entspricht. Wenn die für eine Beantragung erforderlichen Bedingungen wie Alter oder Körpergröße jedoch nicht erfüllt werden, kann der Antragsteller den Fahrzeugtyp für die Beantragung seines chinesischen Führerscheins freiwillig herabstufen. Andernfalls wird sein Antrag abgelehnt.
Einwohner Beijings mit Führerscheinen, die im Ausland, in der Sonderverwaltungszone Hongkong/Macao oder in Taiwan ausgestellt wurden, oder in Beijing lebende oder verweilende Ausländern müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, um sich für die Beantragung eines festlandchinesischen Führerscheins zu qualifizieren.
I Altersbeschränkungen
(1) Führerscheine für Kleinwagen, Kleinwagen mit Automatikgetriebe und leichte Motorräder zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 70 Jahre.
(2) Führerscheine für Frachtfahrzeuge mit niedriger Geschwindigkeit, dreirädrige Kraftfahrzeuge, allgemeine dreirädrige Motorräder, allgemeine zweirädrige Motorräder und andere Nutzfahrzeuge zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 60 Jahre.
(3) Führerscheine für Busse, mittelgroße Personenkraftwagen, große Lastwagen, Trolleybusse oder Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 21 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.
(4) Führerscheine für Zugfahrzeuge zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 24 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.
(5) Führerscheine für große Personenkraftwagen zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 26 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.
II Gesundheitliche Eignung
(1) Körpergröße
Die Beantragung eines Führerscheins für einen großen Personenkraftwagen, ein Zugfahrzeug, einen Bus, einen großen Lastwagen, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen setzt eine Körpergröße von mindestens 155 Zentimeter voraus.
(2) Sehvermögen
Beantragung eines Führerscheins für einen großen Personenkraftwagen, ein Zugfahrzeug, einen Bus, einen mittelgroßen Personenkraftwagen, einen großen Lastwagen, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen: die unkorrigierte oder korrigierte Sicht beider Augen des Antragstellers muss mindestens 5,0 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) betragen.
Beantragung eines Führerscheins für andere zugelassene Fahrzeugtypen: die unkorrigierte oder korrigierte Sicht beider Augen des Antragstellers muss mindestens 4,9 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) betragen.
(3) Farbunterscheidungsvermögen: Keine Rot-Grün-Sehschwäche.
(4) Hörvermögen: Der Antragsteller muss in der Lage sein, die Richtung einer Schallquelle zu erkennen, wenn jedes Ohr des Antragstellers 50 Zentimeter von der Stimmgabel entfernt ist.
(5) Obere Gliedmaßen: Der Antragsteller muss an jeder Hand einen intakten Daumen und mindestens drei intakte Finger haben und die Gliedmaßen und Finger des Antragstellers müssen normale motorische Bewegungen ausführen können.
(6) Untere Gliedmaßen: Die unteren Gliedmaßen des Antragstellers müssen intakt sein und normale motorische Bewegungen ausführen können. Um ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren zu können, darf die Differenz der unteren Gliedmaßen nicht größer als fünf Zentimeter sein. Um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe fahren zu können, muss sich die rechte untere Gliedmaße in gutem Zustand befinden.
(7) Rumpf und Hals: Rumpf und Hals des Antragstellers dürfen keine motorischen Störungen aufweisen.
III Personen mit folgenden Bedingungen dürfen keinen Führerschein erwerben:
(1) Der Antragsteller leidet an einer organischen Herzkrankheit, Epilepsie, Menière-Krankheit, Langzeitschwindel, Hysterie, Parkinson-Krankheit, einer psychischen Störung, Demenz, einer Erkrankung des Nervensystems, die die Bewegung der Gliedmaßen beeinträchtigt, oder anderen Krankheiten, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs verhindern.
(2) Einnahme von Suchtmitteln oder suchterzeugenden Medikamenten, die den Geisteszustand beeinflussen.
(3) Personen, deren Führerschein innerhalb von drei Jahren nach der Beantragung widerrufen wurde.
(4) Personen, deren Führerschein wegen Fahrerflucht entzogen wurde.
(5) Personen, deren Führerschein innerhalb von drei Jahren nach der Beantragung rechtmäßig abgemeldet wurde.
(6) Andere Bedingungen in Bezug auf Gesetze und Vorschriften der VR China.