Leben in Beijing
Beantragung eines Führerscheins in der VR China mit einem nicht-festlandchinesischen Führerschein
Dinge, die Sie im Voraus wissen sollten
Bedeutung des Identitätsnachweises
(1) Für Inländer (Festlandchinesen): Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis.
(2) Für aktive Armeeangehörige (einschließlich bewaffnete Volkspolizei): Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis, ausgestellt von der Stadt Beijing. Solange kein Personalausweis vorliegt, sind die von den Militärbehörden ausgestellten, gültigen Dienstausweise (z. B. Offiziersausweis, Ausweis für zivile Kader, Soldatenausweis, Ehrenruhestandsausweis und Ruhestandsausweis usw.) sowie eine Meldebescheinigung der Einheit auf Regimentsebene oder höher, die den Dienstsitz in Beijing hat, vorzulegen.
(3) Für Einwohner der Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau: Aufenthaltsnachweis für Hongkong/Macau (港澳居民居住证) oder das Reisegenehmigungsdokument für den Verkehr zwischen Festlandchina und Hongkong/Macau (港澳居民来往内地通行证) bzw. der von der Außenbehörde ausgestellte chinesische Reiseausweis (中华人民共和国旅行证), sowie eine Meldebescheinigung der Polizeibehörde (bei elektronischer Übermittlung entfällt die Vorlage). Für ständige Einwohner Macaus mit gültigem macauischem Führerschein der Klasse B, der beschränkten Klasse B für Wagen mit Automatikgetriebe oder höher, die ohne Prüfung in den Führerschein der Klasse Kleinwagen (C1 oder C2) umschreiben möchten, genügt der permanente macauische Personalausweis (澳门特别行政区永久性居民身份证).
(4) Für ständige Einwohner der Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau, die keine chinesische Staatsbürgerschaft besitzen: das Reisegenehmigungsdokument für den Verkehr zwischen Festlandchina und Hongkong/Macau für nicht-chinesische Staatsbürger (港澳居民来往内地通行证(非中国籍)) sowie eine Meldebescheinigung der Polizeibehörde (bei elektronischer Übermittlung entfällt die Vorlage der Papierfassung).
(5) Für Einwohner der Region Taiwan: Aufenthaltsnachweis für Taiwan (台湾居民居住证) oder das Reisegenehmigungsdokument für den Verkehr zwischen Festlandchina und Taiwan (5-Jahre-Gültigkeit) bzw. der von der Außenbehörde ausgestellte chinesische Reiseausweis (中华人民共和国旅行证), sowie eine Meldebescheinigung der Polizeibehörde (bei elektronischer Übermittlung entfällt die Vorlage der Papierfassung).
(6) Für im Ausland ansässige chinesische Staatsbürger: chinesischer Reisepass und eine Meldebescheinigung der Polizeibehörde (bei elektronischer Übermittlung entfällt die Vorlage der Papierfassung).
(7) Für Ausländer: gültiger Reisepass oder anderes internationales Reisedokument, gültiges Visum mit Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten oder Aufenthaltsgenehmigung, sowie eine Meldebescheinigung der Polizeibehörde (bei elektronischer Übermittlung entfällt die Vorlage der Papierfassung); oder die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer.
(8) Für Angehörige ausländischer Botschaften, Konsulate und internationaler Organisationen: von der Außenbehörde ausgestellte gültige Dienstausweise.
(9) Als nicht-festlandchinesischer Führerschein gilt nur ein offizieller Führerschein, der von einem ausländischen Staat, der Sonderverwaltungszone Hongkong, der Sonderverwaltungszone Macau oder der Region Taiwan ausgestellt wurde und zur selbständigen Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt; nicht dazu zählen Lern-, Übungs- oder vorläufige Führerscheine.