Am 24. November fand die 35. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 15. Volkskongresses der Stadt Beijing statt, wo über die „ Wohnungsvermietungsverordnung (Entwurf)“ erörtert wurde. Beijing Gesetzgebung regelt nun den Vermietungsmarkt und das Mietverhalten. Diese folgenden Vorschriften sind zu beachten.
1. Unterstützung von „langfristigen Verträgen“, bei der Mieter gleiche Dienstleistungen von der Hausverwaltung erhalten
2. Bei deutlich starkem Anstieg von Wohnungsmieten sollen Preisinterventionsmaßnahmen ergriffen werden
3. Mietwohnungen mit schlechter Raumluftqualität, also „Formaldehyd kontaminierte Räume“ werden bestraft
4. Mietwohnungen dürfen nicht durch Trennwände unterteilt separat vermietet werden und das Wohnzimmer darf nicht separat vermietet werden
5. Tage- oder stundenweise vermietete Räume müssen den Vorschriften entsprechen oder eine entsprechende Zustimmung der Eigentümer des gleichen Gebäudes (der gleichen Wohnung) muss eingeholt werden
6. Ohne Vorlage des Personalausweises vom Mieter dürfen Wohnungen nicht vermietet werden
7. Die Mietkaution darf i.d.R. eine Monatsmiete nicht überschreiten
8. Hat eine Privatperson mehrere Wohnungen zu vermieten, die die vorgeschriebene Anzahl übersteigt, ist eine Wohnungsvermietungsgesellschaft zu gründen
9. Die Wohnviertelbüros und die Regierungen der Gemeinde haben die tägliche Überwachung der Mietwohnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich durchzuführen
10. Der Kreditbetrag des „Mietdarlehens“ darf den Mietbetrag im Mietvertrag nicht überschreiten
(Inhaltsquelle: Beijing News)