Leben in Beijing
Merkblatt zur Anmeldung der in China geborenen ausländischen Säuglinge für vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt in China
Dinge, die Sie im Voraus wissen sollten
1. Die leiblichen Eltern oder der/die Beauftragte müssen/muss die Anmeldung des Säuglings für den vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltstitel innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Säuglings bei der Verwaltungsabteilung für Ein- und Ausreise erledigen (Eine Kopie des Personalausweises des/der Beauftragten ist einzureichen).
2. Für alle Unterlagen sind die Originale zur Überprüfung vorzulegen und die Kopien zusammen mit den Originalen einzureichen.
3. Fremdsprachige Antragsunterlagen (außer Englisch) müssen ins Chinesische übersetzt werden.