Hinweise

2020-06-29

1. Die leiblichen Eltern oder der/die Beauftragte müssen/muss  die Anmeldung des Säuglings für den vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltstitel innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Säuglings bei der Verwaltungsabteilung für Ein- und Ausreise erledigen (Eine Kopie des Personalausweises des/der Beauftragten ist einzureichen).

2. Für alle Unterlagen sind die Originale zur Überprüfung vorzulegen und die Kopien zusammen mit den Originalen einzureichen.

3. Fremdsprachige Antragsunterlagen (außer Englisch) müssen ins Chinesische übersetzt werden.

Anhänge