Leben in Beijing
Anmeldung der Ehescheidung von Einwohnern mit ständigem Wohnsitz in Festlandchina mit Ausländern, Überseechinesen oder Ansässigen aus Hongkong, Macao und Taiwan
Antrag nur in 2 Schritten
1. Einwohner mit ständigem Wohnsitz in Festlandchina müssen Personalausweis vorlegen;
2. Ein Ausländer muss den gültigen Reisepass oder sonstige gültige internationale Reisedokumente vorlegen; Ein Überseechinese muss den gültigen Reisepass vorlegen; Ein Ansässiger aus Hongkong, Macao oder Taiwan muss den „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao/Taiwan-Ansässige“ und den Personalausweis vorlegen;
3. Die Scheidungsvereinbarung in dreifacher Ausführung (Originale mit doppelter Kopie), in der die Freiwilligkeit der Ehescheidung ersichtlich ist und weitere Angelegenheiten wie die Fürsorge der Kinder und die Verfügung von Vermögen und Schulden einstimmig geregelt worden sind (Die Vereinbarung wird von beiden Parteien vor dem Standesbeamten unterzeichnet);
4. Eheurkunde, die von einer zuständigen Behörde für Eheregistrierung auf dem chinesischen Festland oder einer Botschaft oder einem Konsulat der Volksrepublik China im Ausland ausgestellt wurde;
5. Von jeder Partei jeweils zwei gleiche aktuelle 2-Zoll-Halbkörperfotos der betreffenden Einzelperson (im Format 3 × 4 cm) ohne Kopfbedeckung.