Leben in Beijing
Eintragung der Eheschließung von Einwohnern mit ständigem Wohnsitz in Festlandchina mit Ausländern, Überseechinesen oder Ansässigen aus Hongkong, Macao und Taiwan
Dinge, die Sie im Voraus wissen sollten
1. Einer der Parteien ist Einwohner in Festlandchina;
2. Beide Parteien streben freiwillig die Eheschließung an und stellen den Antrag auf Eheschließung bei der Stelle für Eheregistrierung gemeinsam;
3. Der Mann darf nicht jünger als 22 Jahre alt sein, die Frau darf nicht jünger als 20 Jahre alt sein.
4. Keine der Parteien hat einen Ehepartner;
5. Die Parteien sind innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt.