Hinweise

2020-05-26

Bedeutung des Identitätsnachweises

(1) Für Inländer (Festlandchinesen): Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis.

(2) Für aktive Armeeangehörige (einschließlich bewaffnete Volkspolizei): Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis, ausgestellt von der Stadt Beijing. Solange kein Personalausweis vorliegt, sind die von den Militärbehörden ausgestellten gültigen Militärdienstausweise (z. B. Offiziersausweis, Ausweis für zivile Kader, Soldatenausweis, Ehrenruhestandsausweis und Ruhestandsausweis) sowie eine Meldebescheinigung der Einheit auf Regimentsebene oder höher, die den Dienstsitz in Beijing hat, vorzulegen.

(3) Für Einwohner der Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau: Aufenthaltsnachweis für Hongkong/Macau (港澳居民居住证) oder das Reisegenehmigungsdokument für den Verkehr zwischen Festlandchina und Hongkong/Macau (港澳居民来往内地通行证) bzw. der von der Außenbehörde ausgestellte chinesische Reiseausweis (中华人民共和国旅行证), sowie eine Meldebescheinigung der Polizeibehörde (bei elektronischer Übermittlung entfällt die Vorlage).

(4) Für ständige Einwohner der Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau, die keine chinesische Staatsbürgerschaft besitzen: das Reisegenehmigungsdokument für den Verkehr zwischen Festlandchina und Hongkong/Macau für nicht-chinesische Staatsbürger (港澳居民来往内地通行证(非中国籍)) sowie eine Meldebescheinigung der Polizeibehörde (bei elektronischer Übermittlung entfällt die Vorlage).

(5) Für Einwohner der Region Taiwan: Aufenthaltsnachweis für Taiwan (台湾居民居住证) oder das von der Polizeibehörde ausgestellte, fünf Jahre gültige Reisegenehmigungsdokument für den Verkehr zwischen Festlandchina und Taiwan (台湾居民来往大陆通行证) bzw. der von der Außenbehörde ausgestellte chinesische Reiseausweis (中华人民共和国旅行证), sowie eine Meldebescheinigung der Polizeibehörde (bei elektronischer Übermittlung entfällt die Vorlage).

(6) Für im Ausland ansässige chinesische Staatsbürger: chinesischer Reisepass und eine Meldebescheinigung der Polizeibehörde (bei elektronischer Übermittlung entfällt die Vorlage).

(7) Für Ausländer: gültiger Reisepass oder anderes internationales Reisedokument, gültiges Visum mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten oder Aufenthaltsgenehmigung, sowie eine Meldebescheinigung der Polizeibehörde (bei elektronischer Übermittlung entfällt die Vorlage); oder der Ausweis für unbefristeten Aufenthalt von Ausländern.

(8) Für Angehörige ausländischer Botschaften, Konsulate und Vertretungen internationaler Organisationen in China: von der Außenbehörde ausgestellte, gültige Dienstausweise.

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