Antragsvoraussetzungen

2020-09-27

Inhaber eines von der Stadt Beijing ausgestellten Führerscheins müssen innerhalb von 90 Tagen vor Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins die Erneuerung des Führerscheins beantragen und die Überprüfung durchführen lassen. Für die Erneuerung und Überprüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

(1) Inhaber eines Führerscheins der Klassen große Busse (A1), schwere Anhänger (A2), öffentliche Busse (A3), mittelgroße Busse (B1) oder große LKW (B2) dürfen im laufenden Punktezyklus keine Punkte erhalten haben; Inhaber eines Führerscheins anderer Klassen dürfen im laufenden Punktezyklus weniger als 12 Punkte erreicht haben.

(2) Inhaber eines Führerscheins der Klassen große Busse (A1), schwere Anhänger (A2), öffentliche Busse (A3), mittelgroße Busse (B1) oder große LKW (B2), die im laufenden Punktezyklus Punkte erhalten haben, sowie Inhaber eines Führerscheins anderer Klassen, die einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht und dabei eine gleiche oder überwiegende Verantwortung getragen haben, ohne dass ihnen der Führerschein entzogen wurde, müssen an der Überprüfungsschulung teilgenommen haben.

(3) Der Antragsteller darf keine unerledigten Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsunfälle haben.

(4) Der Antragsteller muss die körperlichen Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen.

(5) Antragsteller über 70 Jahre müssen den Test über Gedächtnis, Urteilsvermögen und Reaktionsfähigkeit bestehen.

(6) Der Führerschein darf nicht beschlagnahmt, zurückbehalten, vorübergehend zurückbehalten, entzogen, gelöscht oder widerrufen worden sein.

Inhaber eines von einer anderen Provinz oder Stadt ausgestellten Führerscheins, die in Beijing die Erneuerung und Überprüfung nach Ablauf der Gültigkeit beantragen, müssen zusätzlich zur Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen die Umschreibung des Führerscheins beantragen.

Anhänge