Diese Anweisungen richten sich an Ausländer mit chinesischer Abstammung in Zhongguancun. Ein Ausländer mit chinesischer Abstammung mit einer Arbeitserlaubnis kann eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von nicht länger als 5 Jahren beantragen, aber die Gültigkeit beim ersten Antrag beträgt mindestens 90 Tage; ein Ausländer mit chinesischer Abstammung ohne Arbeitserlaubnis kann eine Aufenthaltserlaubnis für private Angelegenheiten mit einer Gültigkeit von nicht länger als 5 Jahren beantragen, aber die Gültigkeit beim ersten Antrag beträgt mindestens 180 Tage (mit „Existenzgründung“ gekennzeichnet).
1. Gültiger Reisepass oder andere gültige internationale Reisenachweise.
2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefüllter „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem aktuellen 2-Inch (3.5*5.3cm) biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.
3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.
4. Das Unternehmen in Zhongguancun, das zum ersten Mal einen Antrag stellt, muss Informationen, das offizielle Siegel (Schriftart) des Unternehmens sowie die Unterschrift der verantwortlichen Person (Schriftart) in die Akten eintragen.
5. Ein Antragsteller, der früher die chinesische Staatsangehörigkeit besaß, muss Unterlagen zur Identitätsüberprüfung wie den chinesischen Reisepass, den Hukou, den chinesischen Personalausweis oder den vom Büro für Angelegenheiten von Auslandschinesen Beijing ausgestellten „Nachweis für Ausländer mit chinesischer Abstammung“ vorlegen.
6. Chinesischstämmige Ausländer mit Arbeitserlaubnis, die eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Folgendes vorlegen:
(1) Die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ oder das „Meldeschreiben für die Arbeitserlaubnis für Ausländer“, die vom Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing oder einer anderen zuständigen Behörde für ausländische Experten ausgestellt wird.
(2) Einen Garantiebrief, der vom Arbeitsgeber in Zhongguancun ausgestellt wird.
7. Chinesischstämmige Ausländer ohne Arbeitserlaubnis, die eine Aufenthaltserlaubnis für private Angelegenheiten beantragen (mit „Unternehmer“ gekennzeichnet), müssen Folgendes vorlegen:
(1) Der vom Verwaltungsausschuss von Zhongguancun oder dessen Zweigstelle ausgestellte „Nachweis zum Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis für private Angelegenheiten für ausländische Mitglieder aus unternehmerischen Teams in Zhongguancun (mit „Unternehmer“ gekennzeichnet)“.
(2) Ein Nachweis für den unternehmerischen Plan oder die Gründung eines Unternehmens.
8. Antragsteller ab 18 Jahren, die eine Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von min. 1 Jahr beantragen, müssen die von der Abteilung für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne in China ausgestellte „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ einreichen. Die „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ ist ab der Ausstellung 6 Monate gültig.
Wenn die „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ dem Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing oder anderen zuständigen Abteilungen für ausländische Experten beim Antrag auf die Arbeitserlaubnis eingereicht wurde, ist es unnötig, sie erneut vorzulegen.
Ab Entgegennahme wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstagen fertiggestellt.
Gebühren
Die Gebühren für die ausländische Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von weniger als 1 Jahr betragen CNY ¥400 (pro Antragsteller).
Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) bis zu 3 Jahren betragen CNY ¥800 (pro Antragsteller).
Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 3 Jahren (einschließlich 3 Jahre) bis zu 5 Jahren betragen CNY ¥1000(pro Antragsteller).
Standorte und Öffnungszeiten
1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
Adresse: Andingmen Dong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße)
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
Adresse: Hof 22, Shuangyushu Beili A, Bezirk Haidian
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: 1. und 2. Etage, Gebäude 304, BEZ IT PARK, Jiuxianqiaobei Straße A-10, Bezirk Chaoyang
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: 1. und 2. Etage, Bürogebäude 3, Tianzhudong-Straße 3, Bezirk Shunyi
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: Guchengnanli A-3, Bezirk Shijingshan
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr
6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.
(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: Beiguan-Straße 19, Yongshun Gemeinde, Bezirk Tongzhou
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen.
2. Alle Unterlagen müssen im Original und als Kopien vorgelegt werden.
3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.
4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller können erst dann einen Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.
1. Wenn ein Ausländer mit gültigem Visum nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, muss der Inhaber den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen ab der Einreise stellen.
2. Sollte der in China ansässige Ausländer die Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, muss er den Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis stellen.
3. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig auf dem chinesischen Festland aufhalten.
4. Für Änderungen von Anmeldungsinformationen der Aufenthaltserlaubnis und Geburtsregistration von Ausländern (einschließlich: Vor- und Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum des Inhabers, Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer, Ausstellungsdatum/-ort, Dokumentennummer des Reisepasses oder eines anderen internationalen Reisedokuments) muss der Dokumenteninhaber die Änderung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Änderung der Anmeldungsinformationen bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts beantragen.
5. Bei Entlassung, Änderung des Arbeitsorts oder Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften für Ein- und Ausreise, Tod und Verschwinden des Ausländers sollte der Arbeitgeber die Einreise- und Ausreiseverwaltungsorgane zeitnah informieren.
6. Die Einreise- und Ausreiseverwaltungen der Organe für öffentliche Sicherheit können durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.
7. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.
Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.