Kinder von ausländischen Talenten können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die für mindestens 180 Tage und höchstens die von der Schule angegebene Dauer des Studiums gültig ist.
1. Gültiger Reisepass oder andere gültige internationale Reisenachweise.
2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefüllter „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem aktuellen 2-Inch (3.5*5.3cm) biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund, das mit dem offiziellen Firmensiegel abgestempelt ist.
3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.
4. Antragsteller, die ein von einer Visumsbehörde an einem Einreisehafen ausgestelltes X1-Visum (Studienvisum) besitzen und eine Verlängerung beantragen, müssen ein Schreiben der Hochschule mit Angabe der Studiendauer oder eine Zulassungsbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
5. Antragsteller ab 18 Jahren, die eine Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von min. 1 Jahr beantragen, müssen die von der Abteilung für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne in China ausgestellte „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ einreichen. Die „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ ist ab der Ausstellung 6 Monate gültig.
Ab Entgegennahme ist die Aufenthaltserlaubnis in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstagen fertigzustellen.
Gebühren
Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von weniger als 1 Jahr betragen CNY ¥400 (pro Antragsteller).
Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) bis zu 3 Jahren betragen CNY ¥800 (pro Antragsteller).
Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 3 Jahren (einschließlich 3 Jahre) bis zu 5 Jahren betragen CNY ¥1.000 (pro Antragsteller).
Standorte & Öffnungszeiten
1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
Adresse: Andingmen Dong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße)
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
Adresse: Hof 22, Shuangyushu Beili A, Bezirk Haidian
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: 1. und 2. Etage, Gebäude 304, BEZ IT PARK, Jiuxianqiaobei Straße A-10, Bezirk ChaoyangÖffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00Uhr
4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: 1. und 2. Etage, Bürogebäude 3, Tianzhudong-Straße 3, Bezirk Shunyi
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: Guchengnanli A-3, Bezirk Shijingshan
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr
6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: Beiguan-Straße 19, Yongshun Gemeinde, Bezirk Tongzhou
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. Antragsteller, die über 60 Jahre alt und krankheitsbedingt verhindert oder vom Staat benötigte hochqualifizierte Fachkräfte bzw. dringend benötigte Spezialisten sind, können die einladende Organisation oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache fordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.
2. Alle Unterlagen müssen im Original und als Kopien vorgelegt werden.
3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.
4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller können erst dann einen Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.
5. Antragsteller unter 18 Jahren müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde (Geburtspapier), die Reisepässe und die ausländische unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.
1. Sollte der in China ansässige Ausländer die Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, muss er den Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis stellen.
2. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig auf dem chinesischen Festland aufhalten.
3. Für Änderungen von Anmeldungsinformationen der Aufenthaltserlaubnis und Geburtsregistration von Ausländern (einschließlich: Vor- und Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum des Inhabers, Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer, Ausstellungsdatum/-ort, Dokumentennummer des Reisepasses oder eines anderen internationalen Reisedokuments) muss der Dokumenteninhaber die Änderung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Änderung der Anmeldungsinformationen bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts beantragen.
4. Stellt ein Arbeitsgeber fest, dass ein angestellter ausländischer Student gekündigt oder gegen die Verwaltungsvorschriften für die Ein- und Ausreise verstoßen hat, gestorben oder verschwunden ist, muss er dies unverzüglich bei der Verwaltungsbehörde für Ein- und Ausreise melden.
5. Die Einreise- und Ausreiseverwaltungen der Organe für öffentliche Sicherheit können durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.
6. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.
Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.