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1. Für Langzeitbesuche bei Verwandten (einschließlich Ehepartner, Eltern, minderjährige Kinder und Schwiegereltern) von Ausländern, die sich zur Arbeit oder zum Studium in China aufhalten, kann eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeit von höchstens 5 Jahren beantragt werden (bezogen auf die Aufenthaltsdauer der zu besuchenden Person in China).

2. Ausländer, die über 60 Jahre alt sind und sich aufgrund eines Immobilienerwerbs in Beijing für einen längeren Zeitraum in China aufhalten müssen, können eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 5 Jahren beantragen.

3. Ausländer mit chinesischer Abstammung, die in Beijing bleiben müssen, um medizinische Hilfe, Dienstleistungen zu erhalten oder andere persönliche Angelegenheiten zu erledigen, oder die in Beijing in Rente gehen müssen, können eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 5 Jahren beantragen (unter Bezugnahme auf den Zeitraum, der im „Ärztlichen Attest“, in der „Mitteilung über den Krankenhausaufenthalt“ oder im Rentenvertrag angegeben ist).

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1. Gültiger Reisepass oder andere gültige internationale Reiseausweise.

2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefüllter „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem aktuellen 2-Inch (3.5*5.3cm) biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.

3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.

4. Unterlagen zur Überprüfung der Personalien chinesischstämmiger Ausländer

a. Wenn der Antragsteller früher die chinesische Staatsangehörigkeit besaß, muss er eines der relevanten Dokumente wie den Personalausweis, den Hukou, den chinesischen Reisepass oder die vom Ministerium für öffentliche Sicherheit ausgestellte Bescheinigung über den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft vorlegen.

b. Wenn ein oder beide Elternteil/e des Antragstellers chinesischstämmige/r Ausländer ist/sind, müssen die in Absatz a genannten Dokumente des ausländischen Elternteils und die Geburtsurkunde des Antragstellers eingereicht werden.

c. Wenn ein oder beide Elternteil/e des Antragstellers chinesische/r Staatsbürger ist/sind, müssen der Personalausweis des chinesischen Elternteils und die Geburtsurkunde des Antragstellers eingereicht werden.

5. Ausländer mit chinesischer Abstammung, die einen Antrag auf Familienbesuch stellen, müssen Folgendes einreichen:

(1) die Aufenthaltserlaubnis der zu besuchenden Person.

(2) Nachweis der Familienbeziehungen oder Verwandtschaft:

a. Antragsteller, die mit einem S1- oder S2-Visum in das Land eingereist sind, müssen Nachweise der Familienbeziehungen oder der Verwandtschaft wie Eheurkunde, Geburtsurkunde (Geburtspapier), notarielle Urkunden vorlegen. b. Antragsteller, die mit einer anderen Art von Visa eingereist sind, muss ein Nachweis der Familienbeziehungen oder der Verwandtschaft eingereicht werden, der von den zuständigen ausländischen Behörden oder Notariaten ausgestellt und durch die chinesische konsularische Vertretung im Lande der Ausstellung des Nachweises legalisiert wurde.

Zusätzlicher Hinweis: Sollten die oben genannten Unterlagen nicht vollständig vorliegen, sind alternative Unterlagen auf eigenen Wunsch zum Nachweis vorzulegen.

6. Chinesischstämmige Ausländer, die Immobilien besitzen, müssen Folgendes einreichen:

a. Immobilienurkunde oder notariell beglaubigten Immobilienkaufvertrag in Beijing unter eigenen Namen

b. Einzahlungsbelege oder Auszüge

7. Ausländer, die medizinische Hilfe oder Dienstleistungen erhalten, müssen Folgendes vorlegen:

a. Das Diagnoseschreiben oder die Mitteilung über einen Krankenhausaufenthalt für mehr als sechs Monate, die von einer medizinischen Einrichtung oberhalb der Stadtbezirksebene oder oberhalb der Klasse A der zweiten Ebene ausgestellt wurden.

b. Wenn ein Ausländer an einer schweren Krankheit wie Krebs leidet, das Diagnoseschreiben, das von einer medizinischen Einrichtung oberhalb der Stadtbezirksebene oder oberhalb der Klasse A der zweiten Ebene ausgestellt wurde.

8. Ausländer mit chinesischer Abstammung, die als Rentner in Beijing leben, müssen einen Rentenvertrag vorlegen, der zwischen ihnen und einem Altenheim, z.B. einer Beijinger Wohlfahrtseinrichtung oder einem Pflegeheim, für mindestens sechs Monate unterzeichnet wurde.

9. Antragsteller ab 18 Jahren, die eine Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von min. 1 Jahr beantragen, müssen die von der Abteilung für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne in China ausgestellte „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ einreichen. Die „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ ist ab der Ausstellung 6 Monate gültig.

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Ab Entgegennahme wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstagen fertiggestellt.

Gebühren

Die Gebühren für die ausländische Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von weniger als 1 Jahr betragen CNY ¥400 (pro Antragsteller).

Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) bis zu 3 Jahren betragen CNY ¥800 (pro Antragsteller).

Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 3 Jahren (einschließlich 3 Jahre) bis zu 5 Jahren betragen CNY ¥1000 (pro Antragsteller).

Standorte und Öffnungszeiten

1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Adresse: Andingmen Dong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße)【东城区安定门东大街2号(二环路北小街桥东南侧)】

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Adresse: Hof 22, Shuangyushu Beili A, Bezirk Haidian(海淀区双榆树北里甲22号院)

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw.  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: 1. und 2. Etage, Gebäude 304, BEZ IT PARK, Jiuxianqiaobei Straße A-10, Bezirk Chaoyang(朝阳区酒仙桥北路甲10号电子城IT产业园304楼1-2层)

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijing“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: 1. und 2. Etage, Bürogebäude 3, Tianzhudong-Straße 3, Bezirk Shunyi(顺义区天柱东路甲3号办公楼1-2层)

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Guchengnanli A-3, Bezirk Shijingshan(石景山区古城南里甲3号)

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr

6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Beiguan-Straße 19, Yongshun Gemeinde, Bezirk Tongzhou(通州区永顺镇北关大街 19 号)

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

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1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. Antragsteller, die unter 16 oder über 60 Jahre alt und krankheitsbedingt verhindert sind, können die einladende Organisation/Person, eigene Familienangehörige oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache fordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.

2. Alle Unterlagen müssen im Original und als Kopien vorgelegt werden.

3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.

4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller können erst dann einen Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.

5. Antragsteller unter 18 Jahre müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde (Geburtspapier), die Reisepässe und die ausländische Niederlassungserlaubnis der Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.

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1. Wenn ein Ausländer mit gültigem Visum nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, muss der Inhaber den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen ab der Einreise stellen.

2. Sollte der in China ansässige Ausländer die Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, muss er den Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis stellen.

3. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig auf dem chinesischen Festland aufhalten.

4. Für Änderungen von Anmeldungsinformationen der Aufenthaltserlaubnis und Geburtsregistration von Ausländern (einschließlich: Vor- und Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum des Inhabers, Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer, Ausstellungsdatum/-ort, Dokumentennummer des Reisepasses oder eines anderen internationalen Reisedokuments) muss der Dokumenteninhaber die Änderung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Änderung der Anmeldungsinformationen bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts beantragen.

5. Die Einreise- und Ausreiseverwaltungen der Organe für öffentliche Sicherheit können durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.

6. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.

Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.