1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen.
2. Alle Unterlagen müssen im Original und als Kopien vorgelegt werden.
3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen chinesische Übersetzungen vorliegen.
4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller können erst dann einen Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.
5. Antragsteller unter 18 Jahren müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde (Geburtspapier), die Reisepässe und die ausländische unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.