1. Alle nicht-chinesischen Bescheinigungsunterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und mit dem offiziellen Stempel des Arbeitgebers versehen werden (ausgenommen Reisepässe oder internationale Reisedokumente). Falls die Annahmestelle oder Entscheidungsstelle feststellt, dass die Bedeutung des Inhalts der übersetzten Dokumente erheblich vom Original abweicht, kann sie den Arbeitgeber auffordern, die übersetzten Dokumente erneut vorzulegen.
2. Alle Originaldokumente in Papierform sowie deren chinesische Übersetzungen müssen elektronisch (Original in Farbe) in das Bearbeitungssystem hochgeladen werden.
3. Der gesamte Prozess der Bearbeitung der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“ erfolgt online. Beträgt die Praktikumsdauer 90 Tage oder weniger, ist der Praktikant von der Beantragung der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nach der Einreise befreit. Beträgt die Praktikumsdauer mehr als 90 Tage und weniger als 6 Monate, muss der Praktikant nach der Einreise die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragen. Nach Bestehen der Online-Vorprüfung muss der Praktikant einen Termin im System vereinbaren und kann die „gemeinsame Bearbeitung von zwei Erlaubnissen“ für die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis wählen. Bei der Annahme vor Ort müssen alle Originalunterlagen für die Bearbeitung der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“ und der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ überprüft werden.