In Beijing arbeiten? Bevor Ausländer  nach China einreisen und in China arbeiten, sollten ihre chinesischen Arbeitgeber online „die Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragen. Dann sollten die Ausländer bei örtlicher chinesischen Botschaft oder chinesischem Konsulat, um ein  Z- oder R-Visum zu beantragen (wenn es eine visumfreie Vereinbarung  gibt, wird diese gemäß der Vereinbarung bearbeitet) und innerhalb von 3  Monaten nach China einreisen. Nach der Einreise nach China muss der  Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einreise eine  „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragen. Danach müssen Ausländer eine Arbeitserlaubnis bei der Ein- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing beantragen.

Um in China legal beschäftigt zu sein, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt,  bei guter Gesundheit und ohne Vorstrafen sein, einen bestimmten Arbeitgeber in China haben und über die für den Job erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen. Darüber hinaus muss die Arbeit, mit der Sie beschäftigt sind, den Bedürfnissen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas entsprechen und in China dringend benötigt sein. Darüber hinaus sollten spezielle Gesetze und Vorschriften für Ausländer, die in China arbeiten befolgt werden.

Auf folgenden Webseiten für Rekrutierung können Sie Arbeitsstellen finden oder veröffentlichen.

· FESCO

· China International Talent Development Center