1. Die Praktikumsdauer beträgt 90 Tage oder weniger
Vorprüfungsfrist: 3 Arbeitstage
Prüfungsfrist: 5 Arbeitstage (vollständige Online-Prüfung)
2. Die Praktikumsdauer beträgt mehr als 90 Tage und weniger als 6 Monate
(1) Beantragung von „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ und „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ vor der Einreise
Vorprüfungsfrist: 3 Arbeitstage
Prüfungsfrist: 5 Arbeitstage (vollständige Online-Prüfung)
(2) Beantragung von „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nach der Einreise
Vorprüfungsfrist: 3 Arbeitstage (Online-Prüfung)
Prüfungsfrist: 5 Arbeitstage (Offline-Annahme, „gemeinsame Bearbeitung von zwei Erlaubnissen“ wählbar)
Im Falle besonderer Umstände, die eine Verlängerung der Frist erfordern, wird die Annahmestelle oder Entscheidungsstelle für die Erlaubnisse dies nach eigenem Ermessen regeln.