Zu beachtende Punkte

1. Die Dauer des Praktikumsvertrags darf 6 Monate nicht überschreiten.

2. Nach Beendigung des Praktikums ist es nicht erlaubt, eine Verlängerung der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ mit dem Vermerk „Praktikum“ zu beantragen.

3. Ab dem 7. November 2023 müssen Ausländer, die gemäß dem „Serviceleitfaden bezüglich der Arbeitserlaubnis für Ausländer in China (vorläufig)“ (Wai Zhuan Fa [2017] Nr. 36) offizielle Dokumente wie die Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen vorlegen müssen, bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis nur noch eine Apostille beantragen, die von den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten von „Übereinkommen über die Abschaffung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden“ ausgestellt werden und die Anforderungen von „Übereinkommen über die Abschaffung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden“ erfüllen. Dabei ist eine konsularische Legalisation durch chinesische Konsularbehörden oder Konsularbehörden ausländischer Botschaften oder Konsulate in China nicht erforderlich (weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des chinesischen Konsulatsdienstes).

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