Aufenthaltsregistrierung des Neugeborenen beantragen

german.beijing.gov.cn
2023-10-19


1. Online-Beantragung

Erforderliche Unterlagen:

Eingescannte Fotokopien der Informationsseiten und der gültigen Visaseiten des Reisepasses oder anderer internationaler Reisedokumente der Eltern des Neugeborenen sowie die „medizinische Geburtsurkunde“ des Neugeborenen. Die Unterlagen können von den Eltern des Neugeborenen oder ihren Vertretern eingereicht werden.

Senden Sie eine E-Mail:

Bitte senden Sie alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an bjgacrj2024@163.com, die für die Ausstellung von Visa und anderen relevanten Dokumenten für Ausländer zuständig ist und von der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing verwaltet wird.

Warten Sie auf die Genehmigung: 

Die Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing sendet das Ergebnis der Überprüfung innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Erhalt der E-Mail mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail. Die Registrierung wird online abgeschlossen, sobald der Antrag genehmigt ist.

2. Beantragung vor Ort

Erforderliche Unterlagen:

1. Das Original der gültigen Ausweisdokumente beider Elternteile des Neugeborenen (bei ausländischen Staatsangehörige sind die gültigen Ausweisdokumente deren Reisepässe und Visa, die sich innerhalb der Gültigkeitsdauer befinden);

2. Das Original der „Medizinische Geburtsurkunde“ des Neugeborenen;

3. Wenn der Antrag von einer bevollmächtigten Person eingereicht und bearbeitet wird, sollten auch das Ausweisdokument der beauftragten Person und die Vollmacht  überprüft werden.

Bearbeitungsstelle: 21 Ausreise- und Einreisedienststellen für Ausländer in Beijing (Für Details bitte anklicken)

Bearbeitungsfrist: Innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Neugeborenen, der Antrag wird nach Eingang sofort bearbeitet.

Gebühren: Kostenlos

Hinweise:

1. Für ausländische Säuglinge, die in China geboren wurden, müssen die Eltern oder ihre Vertreter innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt beantragen.

2. Nachdem die Geburt des Neugeborenen registriert wurde oder das Neugeborene einen gültigen Reisepass oder ein anderes internationales Reisedokument erhalten hat, ist es auch erforderlich, je nach Aufenthaltsgrund rechtzeitig ein Visum für das Neugeborene zu beantragen.

3. Diejenigen, die die Geburtsregistrierung für Ausländer nicht gemäß den Bestimmungen vornehmen, werden verwarnt und können mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 Yuan RMB belegt werden.

4. Einzelheiten zu Annahmezeiten und Orten der einzelnen Unterbüros finden Sie auf dem offizielle WeChat-Konto der „Ausreise- und Einreiseverwaltung des Beijinger Büros für öffentliche Sicherheit“ - "Hinweise für Ausländer bei der Beantragung verschiedener Visumanträge und -erlaubnisse".

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