Ein Ausländer, welcher im Besitz eines „Personalausweis für unbefristete Aufenthalt der Ausländer“ ist, muss dessen Erneuerunginnerhalb eines Monats vor Ablauf des Ausweises beantragen. Ferner muss er den Ersatz des Ausweises innerhalb eines Monats nach Inhaltsänderung des Ausweises beantragen. Bei Beschädigung oder Verlust des Ausweises muss er umgehend Ersatz oder Erneuerungbeantragen.
1. Aktuelles 2-Inch (3.5*5.3cm) biometrisches Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem oder hellblauem Hintergrund (original *2/elektronisch) (eingereicht durch Brennen der CD).
2. Kopien des gültigen ausländischen Passes und des „Personalausweis für unbefristete Aufenthalt der Ausländer“ des Antragstellers.
3. Ein Ausländer, welcher im Besitz eines „Personalausweis für unbefristete Aufenthalt der Ausländer“ ist, muss dessen Erneuerunginnerhalb eines Monats vor Ablauf des Ausweises beantragen.
4. Im Falle der Inhaltsänderung des Ausweises muss der Antragsteller innerhalb 1 Monat auf Ersatz beantragen.
5. Im Falle des Verlustes des „Personalausweis für unbefristete Aufenthalt der Ausländer“ muss eine schriftliche und vom Antragsteller persönlich unterzeichnete Erklärung über den Verlust vorgelegt werden.
1. Die von der betreffenden ausländischen Institution ausgestellte Bescheinigung muss von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Land beglaubigt werden.
2. Fremdsprachiges Material muss ins Chinesische übersetzt werden, und das offizielle Siegel des Übersetzungsunternehmens sollte auf die Übersetzung gestempelt sein.
3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.
4. Wenn der Antragsteller den chinesischen Namen auf dem „Personalausweis für unbefristete Aufenthalt der Ausländer“ ausdrucken benötigt, sollte er auf dem Antragsformular „Sonstige Punkte“ angeben, ob der chinesische Name gedruckt werden soll oder nicht.
Erster Antrag:CNY ¥1500
Ausweis erstellen:CNY ¥300
Ausweis erneuern:CNY ¥300
Ausweis ersetzen:CNY ¥600