Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des von Ihnen geschilderten Anliegens teilt die Zollbehörde von Beijing Folgendes mit: Gemäß den „Maßnahmen zur Erhebung von Zoll, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer auf eingeführte Gegenstände“ (Bekanntmachung des Steuerausschusses Nr. 11 aus dem Jahr 2024) werden 1. bei einreisenden chinesischen Reisenden Gepäck und mitgeführte Gegenstände, die im Ausland erworben wurden und deren Gesamtwert 5.000 RMB nicht übersteigt sowie 2. bei einreisenden ausländischen Reisenden Gepäck und mitgeführte Gegenstände, die im Inland verbleiben sollen und deren Gesamtwert 2.000 RMB nicht übersteigt, von den Zollbehörden steuerfrei abgefertigt. Gemäß der „Liste der von der Ein- und Ausfuhr verbotenen Gegenstände der Volksrepublik China“ und der „Liste der von der Ein- und Ausfuhr beschränkten Gegenstände der Volksrepublik China“ (Verordnung Nr. 43 der Allgemeinen Zollverwaltung) gehören zu den verbotenen Einfuhrgegenständen unter anderem: 1. alle Arten von Waffen, Nachbildungen von Waffen, Munition sowie Explosivstoffe; 2. gefälschtes Geld sowie gefälschte Wertpapiere; 3. Drucksachen, Filme, Fotos, Schallplatten, Filmwerke, Tonbänder, Videobänder, Laserdiscs, Computerspeichermedien und sonstige Gegenstände, die der politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder moralischen Ordnung Chinas schaden; 4. alle Arten stark wirkender Gifte; 5. Opium, Morphin, Heroin, Marihuana sowie andere suchterzeugende Betäubungs- und Psychopharmaka; 6. Tiere, Pflanzen und deren Erzeugnisse, die gefährliche Krankheitserreger, Schädlinge oder andere schädliche Organismen enthalten; 7. Lebensmittel, Arzneimittel oder sonstige Gegenstände, die die Gesundheit von Mensch oder Tier beeinträchtigen, aus Seuchengebieten stammen oder Krankheiten übertragen können. Die beschränkte Einfuhrgegenstände umfassen: 1. Funk-Sende- und Empfangsgeräte sowie Geräte zur gesicherten Kommunikation; 2. Tabakwaren und alkoholische Getränke; 3. gefährdete und seltene Tiere und Pflanzen (einschließlich Präparate) sowie deren Samen und Vermehrungsmaterial; 4. staatliche Währung; 5. sonstige von den Zollbehörden beschränkt eingeführte Gegenstände. Bei Fragen können Sie die Zoll-Servicehotline unter +86-10-12360 anrufen (derzeit kein Fremdsprachenservice verfügbar), um weitere Informationen zu erhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung unserer Arbeit!