Gültigkeit

2020-06-29

1. Inhaber der APEC Business-Reise-Karte können eine Aufenthaltserlaubnis bis max. 30 Tage beantragen.

2. Ausländer, deren Aufenthaltsverhältnisse bereits beendet sind, können eine Aufenthaltserlaubnis bis max. 30 Tage beantragen.

3. Für im Festland China geborene ausländische Säuglinge kann eine Aufenthaltserlaubnis mit der gleichen Geltungsdauer wie ihre Eltern beantragt werden. 

4. Antragsteller, die auf die chinesische Staatsangehörigkeit verzichtet haben, können eine Aufenthaltserlaubnis bis max. 180 Tage beantragen.

5. In sonstigen Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis je nach Zweck für eine entsprechende Gültigkeit bis max. 180 Tage beantragt werden.

Anhänge