[Foto: VCG]
Der gesamte Bereich des chinesischen Eisenbahnpersonenverkehrs wird ab dem 1. Oktober vollständig auf elektronische Rechnungen umgestellt. Für Fahrgäste, die ab diesem Tag reisen, werden keine papierbasierten Erstattungsbelege mehr ausgestellt. Innerhalb von 180 Tagen nach Abschluss der Reise oder nach einer Rückerstattung oder Umbuchung können Fahrgäste über die Plattform 12306 der Eisenbahn oder an Fahrkartenschaltern sowie an Automaten eine elektronische Rechnung beantragen.
Um Senioren und Personen ohne Internetzugang die Antragstellung zu erleichtern, hat die Eisenbahnbehörde zusätzliche Offline-Beantragungskanäle und einen Dienst für die Ausstellung von Rechnungen durch Ticketkäufer (oder Beauftragte) eingerichtet. Mit dem beim Ticketkauf verwendeten gültigen Ausweisdokument können Fahrgäste am Fahrkartenschalter oder am Automaten eine elektronische Rechnung beantragen und dabei einen „Scan-Code-Beleg“ erhalten. Dieser kann anschließend vom Fahrgast selbst oder von einer beauftragten Person mit der 12306-App gescannt werden, um nach Eingabe der erforderlichen Daten und einer Verifizierung die Rechnung auszustellen.
Ticketkäufer (oder Beauftragte) können im Namen des Fahrgasts die Ausstellung elektronischer Rechnungen für bereits gekaufte Tickets sowie für Stornierungs- und Umbuchungsgebühren beantragen. Wer über die Plattform 12306 ein Ticket kauft, storniert oder umbucht, kann die elektronische Rechnung am Schalter mit dem beim Ticketkauf verwendeten Ausweisdokument, der Bestellnummer oder mit dem Ausweis des Ticketkäufers/Beauftragten beantragen. Wer am Schalter ein Ticket erwirbt und eine Rechnung benötigt, kann diese mit dem gültigen Personalausweis des Fahrgastes direkt beantragen. Wenn der Ausweis des Fahrgastes nicht zur Verfügung steht, ist die Beantragung auch mit dem Ausweis des Ticketkäufers möglich. Beauftragte, die eine Stornierung oder Umbuchung am Schalter durchführen, können dort ebenfalls mit dem gültigen Personalausweis des Fahrgastes eine elektronische Rechnung für die entsprechenden Stornierungs- und Umbuchungsgebühren beantragen. Am Schalter wird dabei ein „Scan-Code-Beleg“ ausgegeben, über den nach dem Scannen und der Eingabe der erforderlichen Daten sowie einer Verifizierung die elektronische Rechnung ausgestellt wird.
Nach der Ausstellung können elektronische Rechnungen über die Plattform 12306, über die App für persönliche Einkommensteuer oder per E-Mail eingesehen und heruntergeladen werden. Sollten Rechnungsdaten fehlerhaft sein oder sich Unternehmensinformationen ändern, kann innerhalb der Frist der ursprünglichen Ausstellung bis zu dreimal eine Neuausstellung erfolgen. Für Gruppenfahrkarten, wie Reisegruppen, Studenten oder Studienfahrten, können Rechnungen nicht von den Fahrgästen selbst beantragt werden, sondern ausschließlich durch den Verkäufer. Nicht personalisierte Tickets, Notfall-Papierfahrkarten und grenzüberschreitende Fahrkarten, die nicht über das System des Bahnfahrkartenverkaufs abgewickelt werden, behalten weiterhin die bisherige Form der papierbasierten Erstattungsbelege.
Für Fahrgäste, die bis zum 30. September reisen, können weiterhin papierbasierte Erstattungsbelege ausgestellt werden. Nachdem die Verwendung papierener Belege eingestellt wurde, wird die Eisenbahnbehörde elektronische Reiseinformationen über die App 12306 und per SMS an die Fahrgäste senden und bietet auf Wunsch der Fahrgäste einen Ausdrucksservice eines „Reiseinformationszettels“ an. Reisende können diesen Zettel an Bahnhofsschaltern oder an Automaten drucken.
Detaillierte Geschäftsvorgänge können über die Webseite und App der Eisenbahn 12306, über Aushänge an Bahnhöfen sowie über das offizielle Weibo-Konto und das offizielle WeChat-Konto von „China Railway“ abgefragt werden.
(Inhaltsquelle: China Railway)